Stadt Weißenfels, den 02.09.2024
Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „IAW-Industrielle Abwärme - Errichtung und Betrieb einer Fernwärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz, Abschnitt Sachsen-Anhalt“
| betroffene Gemarkungen: | |
| - | Spergau (Stadt Leuna, Landkreis Saalekreis), |
| - | Wengelsdorf und Großkorbetha (Stadt Weißenfels, Landkreis Burgenlandkreis), |
| - | Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz (Stadt Bad Dürrenberg, Landkreis Saalekreis) und |
| - | Prittitz (Stadt Teuchern, Landkreis Burgenlandkreis). |
| Durchführung des Erörterungstermins | ||||
| 1. | Der Erörterungstermin beginnt | |||
|
| a) | für Träger öffentlicher Belange sowie für private Einwender und Betroffene | ||
|
|
| am: | 9. Oktober 2024, 09:30 Uhr | |
|
|
| im: | Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Raum A1.03, | |
|
|
|
| 06112 Halle (Saale) | |
|
| b) | für Träger öffentlicher Belange | ||
|
|
|
| am: | 10. Oktober 2024, 09:30 Uhr |
|
|
| im: | Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Raum AE.05, | |
|
|
|
| 06112 Halle (Saale) | |
|
| An den vorgenannten Terminen sollen die im Rahmen des Anhörungsverfahrens rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert werden. |
| 2. | Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. |
| 3. | Neben dieser Bekanntmachung erfolgen gesonderte schriftliche Ladungen. |
| 4. | Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. |
| 5. | Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Erörterung abgeschlossen ist. |
| 6. | Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. |
| 7. | Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. |
| 8. | Die Anhörungsbehörde fertigt vom Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Einwender bzw. deren Vertreter sowie die Träger öffentlicher Belange und Vereine, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. |
|
| Ein diesbezüglicher Antrag ist im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter zu stellen. |
Martin Papke | |
Oberbürgermeister | - Siegel - |