Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
| Bodenordnungsverfahren | Kleingöhren uH |
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| Verf.-Nr. 611/42 WSF015 |
| Landkreis | Burgenlandkreis |
1. Ausführungsanordnung
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplans im Bodenordnungsverfahren „Kleingöhren uH“, Verf.-Nr.: 611/42 WSF015 gemäß § 61 Abs. 1 LwAnpG für das gesamte Bodenordnungsgebiet an.
Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den 03.09.2024, 0.00 Uhr festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
2. Begründung
Die Voraussetzungen nach § 61 LwAnpG liegen vor. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten bekannt gegeben worden und ist unanfechtbar. Gegen den Bodenordnungsplan vorgebrachten Widersprüchen wurde abgeholfen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.
Schott | DS |