Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Weißenfels — Weißenfels, 18.10.2023
| Sitz: | Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels |
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| Telefon: | 03443/ 280-0 |
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| Fax: |
| 03443/ 280-80 |
| des Bodenordnungsverfahrens: | Stößwitz uH |
| Verfahrensnummer: | 611/42 WSF012 |
nach § 59 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Bekanntgabe
Im Bodenordnungsplan werden die Ergebnisse des Bodenordnungsverfahrens zusammengefasst.
Er weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Mit dem Bodenordnungsplan werden auch die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.
Die vom Bodenordnungsplan betroffenen Grundbücher sind in Anlage 1 aufgelistet.
Unbekannte Inhaber von Rechten an zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung der Grundstücke beschränken, können ihre Rechte anmelden.
Der Bodenordnungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Zimmer 119
vom 27.11.2023 bis 11.12.2023 in der Zeit von
Montag bis Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr sowie Freitag 9.00- 12.00 Uhr aus.
Auf Wunsch werden der Bodenordnungsplan erläutert und Auskünfte erteilt.
Aus organisatorischen Gründen wird um telefonische Terminabsprache unter 03443/280301 gebeten.
Nähere Informationen zum Verfahren, u.a. die Landabfindungskarte, finden Sie im Internet unter:
| Beteiligte, die | |
| • | eine Anzeige ihrer Abmarkungen wünschen (sofern nicht auf Abmarkung verzichtet wurde) |
| oder | |
| • | eine Anzeige ihrer neuen Grenzen in der Örtlichkeit wünschen |
und sich zu diesem Sachverhalt bisher nicht vor der Flurbereinigungsbehörde geäußert haben,
sollen sich bis zum 06.12.2023 gegenüber der Flurneuordnungsbehörde diesbezüglich äußern (schriftlich, telefonisch unter 03443/280301, per E-Mail an Kristin.Bartholdt@alff.mule.sachsen-anhalt.de). Bei ausbleibender Äußerung wird dies als Verzicht auf die Anzeige der neuen Grenzen und/oder Anzeige der Abmarkungen gewertet (§ 134 Abs.1 FlurbG).
Anhörungstermin
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 63 Abs.2 LwAnpG in Verbindung mit § 59 Abs. 2 FlurbG zur Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes wird bestimmt auf
Dienstag, den 12.12.2023 in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:30 Uhr
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Zimmer 119.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Bodenordnungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich in diesem Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen haben keine rechtliche Wirkung.
Aus organisatorischen Gründen wird um ein vorab formuliertes Schreiben des Sachverhalts zum Widerspruch und um eine telefonische Terminabsprache unter 03443/280301 gebeten.
Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich.
Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte und Erläuterungen zum Plan. Nutzen Sie hierfür den Zeitraum der Auslegung.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zu erfolgen hat, wird nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vorgenommen. Weitergehende Informationen sind unter http://lsaurl.de/alffsueddsgvo zu finden.
SACHSEN-ANHALT
Bodenordnung Stößwitz uH
Landkreis Burgenlandkreis
Anlage 1 zur Öffentlichen Bekanntmachung vom 18.10.2023
Verf.-Nr.: WSF012
Anlage 1
Verzeichnis der beteiligten Grundbuchblätter