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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Stadt Weißenfels

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:

1. Widmung:

Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels, Ortschaft Langendorf gelegene Straße mit dem Namen „An der Waage“ wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.

2. Lagebeschreibung:

Die Straße zweigt südlich des Grundstückes An der Waage 1 von der Straße Am Hochheim ab, verläuft in westliche, anschließend in nördliche Richtung und endet auf der Höhe der nördlichen Grenze des Grundstückes An der Waage 2.

3. Festsetzungen:

a)

Klassifizierung:

Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

b)

Träger der Straßenbaulast:

Stadt Weißenfels

c)

Widmungsbeschränkung:

keine

4. Zeitpunkt der Widmung:

Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

5. Hinweis

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 24.11.2023 bis 08.12.2023 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Weißenfels, den 18.10.2023

Martin Papke
Dienstsiegel
Oberbürgermeister