Stadt Weißenfels
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:
1. Widmung:
Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels, Ortschaft Tagewerben gelegene Straße mit dem Namen „Neuer Mittelweg“ wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.
2. Lagebeschreibung:
Der Weg beginnt im Westen an der Einmündung zum Weg zum Wasserturm, verläuft auf insgesamt ca. 130 m in östliche bzw. nordöstliche Richtung und mündet auf der Höhe der Zufahrt zum Grundstück Neuer Mittelweg 5 wieder in den Weg zum Wasserturm.
| 3. Festsetzungen: | ||
| a) | Klassifizierung: | Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA |
| b) | Träger der Straßenbaulast: | Stadt Weißenfels |
| c) | Widmungsbeschränkung: | keine |
4. Zeitpunkt der Widmung:
Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
5. Hinweis
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 24.11.2023 bis 08.12.2023 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice – Veröffentlichungen- Bekanntmachungen veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.
Weißenfels, den 18.10.2023
Martin Papke | Dienstsiegel |
Oberbürgermeister | |