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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Stadt Weißenfels

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:

1. Widmung:

Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels, Ortschaft Tagewerben gelegene Straße mit dem Namen „Weg zum Wasserturm“ wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.

2. Lagebeschreibung:

Der Weg zum Wasserturm beginnt im Westen an der Einmündung zum Markwerbener Weg, verläuft zunächst ca. 35 m in Richtung Osten, dann ca. 180 m in südöstliche Richtung, anschließend ca. 95 m wieder in östliche Richtung und sodann in Richtung Norden, wo sich der Weg gabelt, im Westen in den Neuen Mittelweg einmündet und im Osten an der Einmündung in den Stadtweg endet. Zudem gibt es eine abzweigende Sackgasse, die vor dem Grundstück Weg zum Wasserturm 1 c beginnt, in südliche Richtung verläuft und an dem Grundstück Weg zum Wasserturm 1 a endet.

3. Festsetzungen:

a)

Klassifizierung:

Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

b)

Träger der Straßenbaulast:

Stadt Weißenfels

c)

Widmungsbeschränkung:

keine

4. Zeitpunkt der Widmung:

Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

5. Hinweis

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 24.11.2023 bis 08.12.2023 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Weißenfels, den 18.10.2023

Martin Papke
Dienstsiegel
Oberbürgermeister