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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Stadt Weißenfels

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:

1. Widmung:

Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels, Ortschaft Langendorf gelegene Teilstrecke der Straße mit dem Namen „Louis-Bethmann-Siedlung“ wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.

2. Lagebeschreibung:

Der erste Abschnitt der Teilstrecke der Straße Louis-Bethmann-Siedlung beginnt im Süden auf Höhe des Grundstückes Louis-Bethmann-Siedlung 28, verläuft zunächst in nordöstliche, dann in ostnordöstliche Richtung, anschließend in südöstliche Richtung und trifft zwischen den Grundstücken Louis-Bethmann-Siedlung 34 und 40 auf den zweiten Abschnitt der Teilstrecke, welcher zwischen den Grundstücken Louis-Bethmann-Siedlung 42 und 45 von dem ersten Abschnitt abzweigt, zunächst in südöstliche Richtung verläuft- im Kurvenbereich schließt sich der ca. 12 m lange Verbindungsweg zum Parkplatz Sportplatz an-, dann im rechten Winkel in Richtung Nordosten abbiegt, anschließend zum einen bis zu dem Grundstück Louis-Bethmann-Siedlung 36 führt und zum anderen an der nördlichen Grenze des Grundstückes Louis-Bethmann-Siedlung 38 in Richtung Südosten abzweigt und in die Hegelstraße mündet.

Der Lageplan ist Bestandteil dieser Widmung.

3. Festsetzungen:

a)

Klassifizierung:

Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

b)

Träger der Straßenbaulast:

Stadt Weißenfels

c)

Widmungsbeschränkung:

keine

das Verbindungsstück zum Parkplatz Sportplatz wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt

4. Zeitpunkt der Widmung:

Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

5. Hinweis

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 24.11.2023 bis 08.12.2023 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Weißenfels, den 18.10.2023

Martin Papke
Dienstsiegel
Oberbürgermeister