Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
In dem Bodenordnungsverfahren Langendorf „Gärtnerei“, AZ: 611-42 WSF 037
| Gemeinde: | Stadt Weißenfels |
| Gemarkung: | Langendorf |
| Flur: | 6 |
| Flurstück: | 5084, 5085, 5086, 5087, 5088, 5089 und 5090 |
| Gemeinde: | Stadt Weißenfels |
| Gemarkung: | Langendorf |
| Flur: | 10 |
| Flurstück: | 217, 218, 219, 220 und 221 |
wird hiermit nach § 61 Absatz 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. d. F. vom 29. Juni 1990 (GBI. DDR 1990 I S. 642), das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 ( BGBI. I S. 2586) geändert worden ist, die Ausführung für die o.g. Flurstücke angeordnet.
Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkung des Bodenordnungsplanes wird der 31.12.2023, 0.00 Uhr festgesetzt.
Mit diesem Tag tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.
Der Übergang des Besitzes und die Nutzung der Tauschgrundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Tauschpartner nichts ab weichendes vereinbart haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist eingegangen ist.
Weißenfels, den 13.11.2023
Germer | Dienstsiegel |
Sachgebietsleiter |
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