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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderungssatzung

zur Satzung der Stadt Weißenfels zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“

Aufgrund des § 56 Wassergesetzes des Landes Sachsen - Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S.492), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen – Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung vom 16. November 2023 die folgende 8. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Weißenfels zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ vom 10. Dezember 2015, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2022, beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Stadt Weißenfels zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ vom 10. Dezember 2015 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2015, S. 5) in der geänderten Fassung vom 15. Dezember 2022 (WSF-ABl. Nr. 12/2022, S.8) wird wie folgt geändert:

1. § 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Nach Satz 16 werden folgende Sätze 17 und 18 angefügt:

„Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2023 13,27 Euro/ha. Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2023 7,51 Euro/ha.

§ 2

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Weißenfels, den 17.11.2023

Martin Papke
Oberbürgermeister