Bis zum 28. Februar 2025 können Sie im Bürgerbüro der Stadt Weißenfels Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Übersendung von Informationsmaterial einlegen.
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)
Gemäß § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
| 1. | Familienname, |
| 2. | Vornamen, |
| 3. | gegenwärtige Anschrift. |
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BMG weisen wir hiermit darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2026 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 c Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten widersprechen können.
| Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 28. Februar 2025 bei der | |
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| Stadt Weißenfels |
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| Fachbereich II Bürgerdienste |
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| Abt. Bürgerzentrum/ Bürgerbüro |
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| Große Burgstr. 1 |
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| 06667 Weißenfels |
| einzulegen. Kosten werden nicht erhoben. | |
Weißenfels, den 12.11.2024