Satzung Jugendbeirat Weißenfels
Im Herbst 2024 starteten die Planungen für eine Satzung, auf deren Grundlage der Jugendbeirat arbeiten kann. Wesentlich bei der Entwicklung dieser Satzung war die Einbindung der Jugendlichen selbst, die Inhalte miteinander diskutiert und festgeschrieben haben.
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat die vorliegende partizipativ entwickelte Satzung als Grundlage eines künftigen Weißenfelser Jugendbeirats beschlossen.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/2026
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat die vorliegende Haushaltssatzung 2025/ 2026 mit Haushaltsplan 2025/2026 beschlossen.
Die beschlossene Satzung mit den entsprechenden Unterlagen wird nun an die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises zur Genehmigung eingereicht.
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weißenfels im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 49 Sondergebiet "Biomethananlage Reichardtswerben"
Südöstlich der Stadt Braunsbedra und südlich der Ortslage Großkayna bzw. nordwestlich der Ortslage Reichardtswerben befindet sich das Gelände einer Biogasanlage.
Für den Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Weißenfels soll der Bebauungsplan „Biomethananlage Reichardtswerben“ aufgestellt werden. Insofern soll für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes förmlich eingeleitet.
Die Zustimmung vom Stadtrat erfolgte einstimmig.
Bebauungsplan Nr. 49 Sondergebiet "Biomethananlage Reichardtswerben" in der Gemarkung Reichardtswerben - Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Beteiligungsbeschluss zum Vorentwurf
Nordwestlich der Ortslage Reichardtswerben bzw. südöstlich der Stadt Braunsbedra und südlich der Ortslage Großkayna befindet sich das ca. 6 ha große Gelände einer bestehenden Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 6,1 MW und einer Biogaslagerkapazität von rund 13,7 t.
Der Vorhabenträger GLL Geiseltal GmbH & Co. KG beabsichtigt, die bestehende Biogasanlage gewerblich zu betreiben und mit der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“, die gemäß Umweltvorgaben geforderte Endlagerung der Substrate zu realisieren. Außerdem soll die kürzlich erbaute LNG-Anlage (liquefied natural gas, Flüssiggas) planungsrechtlich eingebunden werden. Zukünftig ist außerdem eine Einspeisung von Biomethan in das öffentliche Gasnetz geplant.
Der Bebauungsplan soll für diese Investitionsabsichten eine Planungssicherheit schaffen.
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels stimmt dem Vorhaben zu.
10. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Weißenfels zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Mittlere Saale-Weiße Elster"
Gemäß §§ 56 ff Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) sind die durch die Stadt Weißenfels an den Unterhaltungsverband gezahlten Beiträge für die Unterhaltung der Gewässer 1. und 2. Ordnung auf die Eigentümer der im Gemeindegebiet liegenden und zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke umzulegen.
Die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale - Weiße Elster“ wurde am 10.12.2015 beschlossen. Um die Umlage im Jahr 2026 rückwirkend für 2025 erheben zu können, müssen die sich aus dem Beitragsbescheid für das Jahr 2025 ergebenden geänderten Beitragssätze durch die 10. Änderungssatzung beschlossen werden.
Der Stadtrat stimmt der 10. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Weißenfels zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ zu.
Nächste Stadtratssitzung:
11.12.2025???????????
29.01.2025??????????
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