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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 12/2025
Nichtamtlicher Teil
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Haushalt der Stadt Weißenfels für die Jahre 2025 und 2026

Der Plan für den Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Weißenfels wurde am 13. November 2025 vom Stadtrat beschlossen. Das Gesamtvolumen des Haushaltes beträgt im Ergebnisplan für das Jahr 2025 etwa 91,4 Millionen Euro und für das Jahr 2026 etwa 92 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag der Erträge liegt im Jahr 2025 bei etwa 74,9 Millionen Euro und im Jahr 2026 bei etwa 91,2 Millionen Euro. Der Doppelhaushalt 2025/2026 ist damit nicht ausgeglichen. Das Defizit beträgt im Jahr 2025 knapp 16,5 Millionen Euro und im Jahr 2026 knapp 733.000 Euro. Aufgrund des negativen Saldos ergeben sich theoretisch keine liquiden Mittel für die weitere Tilgung von Krediten und für weitere Investitionen. Liquiditätskredite (Kassenkredite) müssen hierfür gegebenenfalls in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag hierfür beläuft sich für das Jahr 2025 auf etwa 14,3 Millionen Euro und für das Jahr 2026 auf etwa 16,3 Millionen Euro. Zudem werden Konsolidierungsmaßnahmen notwendig sein.

Die strategischen Planungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 waren, analog zu den Vorjahren, nur erschwert möglich. Die Haushaltsjahre 2023 und 2024 waren durch inflationäre Preissteigerungen geprägt. Vor allem die Engpässe im Energiesektor und die daraus folgenden massiven Kostensteigerungen schlugen sich im städtischen Haushalt nieder. Die Inflation hat sich zwar im Jahr 2024 eingependelt aber die massiven Sprünge in der Vergangenheit haben dazu geführt, dass sich die Kosten weiterhin auf einem hohen Niveau befinden. Die inflationären Mehraufwendungen treffen die Stadt Weißenfels also auch weiterhin sehr stark – insbesondere im Energiesektor und den damit verbundenen Kostensteigerungen. Durch die Steigerung der Mindestlöhne trifft gleiches auch auf Dienstleistungen zu. Hinzu kommen erfolglose Ausschreibungen, sodass Zeitschienen nicht wie geplant eingehalten werden können. Die Haushaltsplanungen werden ebenfalls dadurch erschwert, dass in letzter Zeit wiederholt Ausschreibungsergebnisse massiv über den geplanten Kosten lagen. Wesentlicher Grund, weshalb der Doppelhaushalt den Stadträten erst im November 2025 zum Beschluss vorgelegt werden kann, waren die noch ausstehenden Jahresabschlüsse der Jahre 2013 bis 2023. Die Stadt Weißenfels musste die Erstellung der ausstehenden Jahresabschlüsse priorisieren. Die Arbeitsanweisung von Oberbürgermeister Martin Papke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung lautete deshalb: Jahresabschlüsse vor Haushaltsplanung. Eine harte aber unausweichliche Entscheidung, denn mit der Änderung des Kommunalverfasssungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gilt ab dem Jahr 2025: Nur wenn dem Rechnungsprüfungsamt prüffähige Jahresabschlüsse überreicht werden, kann die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt die Genehmigung für eine Haushaltssatzung erteilen. Ermessenspielräume – wie bisher – gibt es nicht mehr. Hätten die Jahresabschlüsse der Stadt Weißenfels für die Jahre 2013 bis 2023 nicht pünktlich vorgelegen, wäre der Haushalt 2025 nicht genehmigungsfähig und die Saalestadt würde in der vorläufigen Haushaltsführung verharren. Aufgrund dieser Priorität-Setzung war eine späte Beschlusslage absehbar. Um für das Jahr 2026 eine strategische Leistungsfähigkeit zu ermöglichen, hat sich die Stadt Weißenfels erstmals für die Erstellung eines Doppelhaushalts entschieden.

Die Stadt Weißenfels muss für das Jahr 2025 eine Kreisumlage in Höhe von knapp 22,8 Millionen Euro zahlen. Für das Jahr 2026 wird voraussichtlich eine Kreisumlage in Höhe von 13,4 Millionen Euro fällig. Die Umlage im Jahr 2026 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Dies liegt daran, dass die Stadt Weißenfels für das Jahr 2025 einen deutlich geringeren Anteil an FAG-Zuweisungen des Landes erhält. Für die Jahre 2025 und 2026 erwartet die Stadt Weißenfels Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von jeweils 18 Millionen Euro. Generell gilt, dass Erträge aus der Gewerbesteuer oft starken Schwankungen unterworfen sind. Die Prognose für die beiden Jahre erfolgt auf der Grundlage von Vorauszahlungsbescheiden und von Aussagen der betreffenden Firmen beispielsweise bezüglich geplanter Investitionen und Rückstellungen. Bei den FAG-Zuweisungen (Finanzausgleichgesetz) des Landes erhält die Stadt Weißenfels im Jahr 2025 Gelder in Höhe von nur etwa 3,5 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es noch etwa 16 Millionen Euro, was unter anderem mit der Steuerkraft des Jahres 2023 und dem Rückgang der Einwohnerzahl gemäß der Festsetzung des statistischen Landesamtes nach der Zensuserhebung im Jahr 2022 im Zusammenhang steht. Im Jahr 2026 rechnet die Stadt Weißenfels wieder mit einer Zuweisung von knapp 14,9 Millionen Euro. Generell ist festzuhalten, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen weiterhin nicht zufriedenstellend ist, um alle Aufgaben vollumfänglich erfüllen zu können.

Der Doppelhaushalt 2025/2026 und folgende wurden unter der Prämisse aufgestellt, die wichtigsten Baumaßnahmen unter Nutzung der auslaufenden Förderprogramme zu beenden beziehungsweise schon lange vorbereitete notwendige Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel Planung und Bau der Neubauten der Kita Markwerben und der Kita Wengelsdorf, der Anbau und die Sanierung der Grundschule Großkorbetha, die Feuerwehr Tagewerben, die Feuerwehr Burgwerben, der Ausbau des Schlosses Neu-Augustusburg zum Verwaltungsstandort, die Sanierung des Schlosshangs, die Entwicklung und Planung der Vorhaben Indoorspielplatz im Gloria und Bibliotheksneubau, die Erweiterung und Sanierung des Heinrich-Schütz-Hauses, der zweiten Bauabschnitt der Straße Am Güterbahnhof und die grundhafte Sanierung des Kirschwegs, die Sanierung der Katharinenstraße sowie die Ersatzneubauten der Brücken in Storkau und Obschütz. Dabei wurde aus Kostengründen bei weitem nicht alles berücksichtigt, was wünschenswert, sinnvoll oder sogar notwendig wäre. Der aktuelle Entwurf des Investitionsplans der Saalestadt sieht vor, dass im Jahr 2025 knapp 13,4 Millionen Euro und im Jahr 2026 knapp 28,5 Millionen Euro in diverse Bauprojekte investiert werden sollen. Dabei ist es der Kommune gelungen, über verschiedene Programme Fördermittel einzuwerben, davon werden im Jahr 2025 etwa 7 Millionen Euro und im Jahr 2026 knapp 24,8 Millionen Euro zum Einsatz kommen. In den folgenden fünf Jahren stehen in der Saalestadt insgesamt 123 Baumaßnahmen und städteplanerische Vorhaben auf der To-Do-Liste. Investiert werden soll auch in den Fuhrpark der Stadt Weißenfels, der aufgrund von Steuerbegünstigungen und des niedrigen Verbrauchs mittelfristig auf Elektroautos umgestellt werden soll.

Die Ortschaften erhalten im Jahr 2025 als Heimatpflegemittel wie im Vorjahr zwölf Euro pro Einwohner. Der Weißenfelser Stadtrat hatte beschlossen, dass die Heimatpflegemittel aller zwei Jahre um einen Euro erhöht werden sollen. Folglich erhalten die Ortschaften im Jahr 2026 pro Einwohner 13 Euro.

Die Stadt Weißenfels muss in den Jahren 2025 und 2026 zudem die Kosten für ihr Personal aufstocken. Im Haushaltspapier wird im Jahr 2025 mit Personalkosten in Höhe von etwa 35,3 Millionen Euro und im Jahr 2026 von knapp 37,1 Millionen Euro geplant. Im Jahr 2024 waren es noch knapp 35 Millionen Euro. Grund für die Kostensteigerung ist der neue Tarifabschluss; unter anderem mit einer Entgelterhöhung von drei Prozent im Jahr 2025 und weiteren 2,8 Prozent im Jahr 2026.

Im Rahmen der Digitalisierung wurde in der Stadtverwaltung eine neue Stelle geschaffen, um die wachsenden Aufgaben im Bereich der digitalen Verwaltung und Prozessoptimierung zu erfüllen und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung in diesem zukunftsweisenden Bereich anzupassen.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird die Entscheidung über die Wiederbesetzung von derzeit unbesetzten Stellen sowie von Stellen, die durch das Ausscheiden in den Ruhestand oder durch sonstige Fluktuation frei werden, durch den Oberbürgermeister jeweils situativ für den Einzelfall getroffen. Eine automatische Wiederbesetzung erfolgt nicht und ist von organisatorischen Notwendigkeiten abhängig. Unabhängig davon weist der Stellenplan für die Jahre 2025 und 2026 einen Abbau von insgesamt 8,5 Vollzeitstellen auf.

Der Schuldenstand aus Krediten zur Finanzierung von Investitionen beträgt zum 31. Dezember 2024 etwa 42,1 Millionen Euro und zum 31. Dezember 2025 voraussichtlich knapp 62,1 Millionen Euro. Im Jahr 2025 ist eine planmäßige Tilgung von Krediten in Höhe von knapp 2,1 Millionen Euro und im Jahr 2026 von knapp 2,4 Millionen Euro vorgesehen. Durch die hohen Tilgungsraten werden zwar kontinuierlich investive Schulden abgebaut, in den Jahren 2025 bis 2029 müssen aber neue Kredite in höherem Umfang aufgenommen werden, um die unabweisbaren Investitionsmaßnahmen finanzieren zu können. Neue Investitionskredite bedürfen der Genehmigung der Kommunalaufsicht und werden nur für sachlich und zeitlich unabweisbare Vorhaben gewährt. Die Stadt Weißenfels plant im Jahr 2025 eine Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von gut 6 Millionen Euro und im Jahr 2026 in Höhe von gut 2,8 Millionen Euro. Weiterhin zu berücksichtigen sind Einzahlungen aus Tilgungsleistungen des Sport- und Freizeitbetrieben, da die Stadt Weißenfels hierfür entsprechend eines Stadtratsbeschlusses ein kommunales Trägerdarlehen in Höhe von 1,3 Millionen Euro gewährt hat (jeweils 650.000 Euro in 2025 und 2026).

In den vorangegangenen Diskussionen stieß der Doppelhaushalt 2025/ 2026 bisher bei den politischen Vertreterinnen und Vertretern mehrheitlich auf Zustimmung. Die Ortschaftsräte Langendorf, Reichardtswerben und Schkortleben haben den Haushaltsplan jedoch abgelehnt.