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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 12/2025
Nichtamtlicher Teil
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JVA Sandberg – eine große Chance für Weißenfels

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat am 2. Dezember 2025 unter Abwägung der vollzuglichen, baufachlichen, zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekte die Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Weißenfels beschlossen. Der Neubau wird am Gewerbestandort Am Sandberg entstehen. Er soll die bisher in Halle (Saale) betriebene JVA ersetzen. Geplant ist die Zusammenlegung der bestehenden Einrichtungen „Roter Ochse“ und „Frohe Zukunft“, die ursprünglich in Halle-Tornau vorgesehen war.

Oberbürgermeister Martin Papke, der sich persönlich und mit Nachdruck dafür eingesetzt hat, den Standort in Weißenfels bei den Entscheidungsträgern als attraktive Alternative zu positionieren, freut sich über den Beschluss. „Es ist eine wichtige Entscheidung für unsere Stadt. Weißenfels ist schlagkräftig und tragfähig für die Zukunft“, sagt Martin Papke. Für den Oberbürgermeister zahlt sich an dieser Stelle die Politik der vergangenen zwei Jahre aus, bei der Stadtrat und Verwaltung gemeinsam wichtige zukunftsweisende Entscheidungen getroffen, Flächen angekauft und bauvorbereitende Prozesse angeschoben haben, sodass die Saalestadt jetzt schnell handlungsfähig ist.

Die JVA Sandberg ist laut Martin Papke eine Strukturstärkung für den Standort Weißenfels und sie bietet eine wichtige Entwicklungsperspektive für die Zusammensetzung der Stadtbevölkerung. „Wir erhalten sichere und nachhaltige Arbeitsplätze im Justizvollzugsdienst. In der Folgezeit werden darüber hinaus im Umfeld der JVA weitere Arbeitsplätze entstehen. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JVA wird es perspektivisch einen Generationswechsel geben. Auf diese Weise entstehen aber nicht nur neue Arbeitsplätze und attraktive Karrieremöglichkeiten für junge Menschen aus der Region. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch einen Bedarf an Wohnraum in Weißenfels haben und entsprechend unserer aktuellen städtebaulichen Planungen werden wir Angebote für sie bereithalten“, sagt Martin Papke. Ziel sei es, Weißenfels als Arbeits- und Wohnstandort für Fachkräfte noch interessanter zu machen.

Dem Oberbürgermeister zufolge stärkt die JVA Sandberg zudem die Wirtschaft in Weißenfels. Die Wertschöpfung zum Beispiel für künftige Zulieferer und Dienstleistungsbetriebe sei ein wichtiger Faktor. „Zum anderen sichern wir uns mit einer konstanten Zahl von mehr als 400 Gefangenen eine jährliche Zuweisung in Höhe eines hohen sechsstelligen Eurobereichs seitens des Landes Sachsen-Anhalt. Die finanzielle Zuweisung kommt direkt der Stadt zugute. Das ist ein wesentlicher Schritt in Richtung wirtschaftlicher Entwicklung der Stadt Weißenfels“, sagt das Stadtoberhaupt.

Die JVA Sandberg bietet unter anderem auch eine Möglichkeit für Bundeswehrbeschäftigte im zivilen und militärischen Bereich. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Angehörige der Bundeswehr am Standort der Garnisonsstadt Weißenfels eine Folgebeschäftigung finden und deshalb mit ihren Familien vor Ort ansässig bleiben.

Wie geht es nun weiter:

Bereits im Vorfeld der JVA-Entscheidung hat der Weißenfelser Stadtrat im Juni 2025 eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Gewerbestandort Am Sandberg beschlossen. Das Baurecht für das Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt wäre im kommenden Jahr gegeben. Somit könnte der Spatenstich für den JVA-Bau im Jahr 2026 erfolgen. Aktuell läuft das Verfahren zur Herstellung des Baurechts für das etwa 24 Hektar große Gebiet.

Auf dem Areal befindet sich auch eine 110-Kilovolt-Stromleitung der Deutschen Bahn. Im derzeitigen Bebauungsplan ist ein 33 Meter breiter Schutzstreifen für diese Leitung festgelegt. Das Planfeststellungsverfahren und die Umlegung der Freileitung können parallel zu den Entwurfs-, Ausführungs- und Genehmigungsplanungen des Landes Sachsen-Anhalt für den JVA-Bau erfolgen, so dass es aufgrund der Verlegung der Freileitung zu keinen Zeitverzögerungen kommen wird.

In diesem Zusammenhang wird die Stadtverwaltung ein Planungsbüro mit der Erstellung der Planungsunterlagen beauftragen. Erste Absprachen mit Planern sind hierzu bereits erfolgt. Demnach würde die Erstellung der Unterlagen etwa drei Monate in Anspruch nehmen. Anschließend werden diese Unterlagen dem Eisenbahnbundesamt übergeben, das seinerseits das erforderliche Planfeststellungsverfahren betreibt. Die Dauer des Verfahrens wird etwa ein Jahr in Anspruch nehmen.