Auf der Grundlage des § 100 Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) i.V.m § 16 Eigenbetriebsgesetz LSA und der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (EigBVO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in der Sitzung am 15.12.2022 mit kommunalrechtlichen Genehmigung vom 26.01.2023 unter dem Aktenzeichen 1514001/M/550/WPL 2023 EB folgenden Wirtschaftsplan 2023 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels erlassen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird
| im Erfolgsplan | |
| in den Erträgen auf | 4.417.800 € |
| in den Aufwendungen auf | 4.395.700 € |
| im Jahresgewinn (+) auf | + 22.100 € |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 € |
| Vermögensplan | |
| in den Einnahmen auf | 2.180.100 € |
| in den Ausgaben auf | 2.180.100 € |
| festgesetzt. | |
Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird
der Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit Euro 851.255 festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von Euro 200.000 für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt.
Weißenfels, den 30.01.2023
Der vorstehende Wirtschaftsplan 2023 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels wir hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Wirtschaftsplan 2023 liegt gemäß § 16 Abs. 4 EigBG im Verwaltungsbereich des Eigenbetriebes Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels, in 06667 Weißenfels, Beuditzstraße 69 a, Tel.-Nr. 03443 34110, im Zeitraum vom 20.02. bis 06.03.2023 zu nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus.
| Montag bis Donnerstag | von | 09:00 – 12:00 Uhr, |
|
| und | 13:00 – 15:00 Uhr, |
| Freitag | von | 09:00 – 11:00 Uhr. |
Weißenfels, den 30.01.2023