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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung_EB_List_Wirtschaftsplan 2023

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels für das Jahr 2023

Auf der Grundlage des § 100 Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) i.V.m § 16 Eigenbetriebsgesetz LSA und der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (EigBVO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in der Sitzung am 15.12.2022 mit kommunalrechtlichen Genehmigung vom 26.01.2023 unter dem Aktenzeichen 1514001/M/550/WPL 2023 EB folgenden Wirtschaftsplan 2023 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels erlassen.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

4.417.800 €

in den Aufwendungen auf

4.395.700 €

im Jahresgewinn (+) auf

+ 22.100 €

im Jahresverlust (-) auf

0 €

Vermögensplan

in den Einnahmen auf

2.180.100 €

in den Ausgaben auf

2.180.100 €

festgesetzt.

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird

der Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit Euro 851.255 festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von Euro 200.000 für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt.

Weißenfels, den 30.01.2023

Musengeshi
Betriebsleiter

Der vorstehende Wirtschaftsplan 2023 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels wir hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Wirtschaftsplan 2023 liegt gemäß § 16 Abs. 4 EigBG im Verwaltungsbereich des Eigenbetriebes Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels, in 06667 Weißenfels, Beuditzstraße 69 a, Tel.-Nr. 03443 34110, im Zeitraum vom 20.02. bis 06.03.2023 zu nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus.

Montag bis Donnerstag

von

09:00 – 12:00 Uhr,

und

13:00 – 15:00 Uhr,

Freitag

von

09:00 – 11:00 Uhr.

Weißenfels, den 30.01.2023

Musengeshi
Betriebsleiter