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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 2/2023
Nichtamtlicher Teil
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Nach Trockenheit und Stürmen: Stadt Weißenfels muss mehr als 100 Bäume fällen

Im Rahmen der Gefahrenabwehr fällt die Stadt Weißenfels seit Januar 2023 zahlreiche Bäume in der Kernstadt und in den Ortschaften. Insgesamt müssen mindestens 130 Bäume bis Ende Februar 2023 gefällt werden. Ab März gilt der Brutschutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Der größte Teil der Bäume ist aufgrund der Trockenheit in den vergangenen Jahren abgestorben. Auch die Rußrindenkrankheit, Pilz- und Insektenbefall haben zum Tod einiger Bäume geführt. Aufgrund zurückliegender Stürme sind an manchen Stellen aber auch Wurzelballen hochgehoben wurden oder Stämme gerissen und dann ausgebrochen. In der Weißenfelser Kernstadt stellen etwa 32 Bäume eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar und müssen deshalb gefällt werden. In Langendorf sind es mindestens 21 Bäume, in Borau 14 und in Reichardtswerben 11 Bäume. Weitere Fällarbeiten finden in den Ortschaften Schkortleben, Uichteritz, Großkorbetha, Wengelsdorf, Burgwerben, Storkau, Markwerben und Leißling statt.

Nach den Fällungen führt das Team der Stadtwirtschaft ab März 2023 Schnittarbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen durch. Dabei wird das sogenannte Lichtraumprofil hergestellt. Bäume und andere Gewächse werden demnach so verschnitten, dass für Menschen und Fahrzeuge ein freier Raum zum Passieren entsteht. In diesem Zusammenhang werden auch Fehlentwicklungen in den Kronen beseitigt. Aststummel, die nach Astausbrüchen übriggeblieben sind, werden nachgeschnitten, damit der Baum die Wunde überwallen kann. Bei allen Schnittarbeiten wird auf Vogelnester und sonstige artenschutzrelevante Aspekte äußerste Rücksicht genommen.