Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat der Stadt Weißenfels und den Ortschaftsräten Borau, Burgwerben, Großkorbetha, Langendorf, Leißling, Markwerben, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben, Uichteritz und Wengelsdorf am 09.06.2024 können von Parteien, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) gemäß § 21 Abs. 1 KWG LSA eingereicht werden.
Gemäß § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge möglichst frühzeitig bei der
Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
Postfach 12 51 und 12 61
06652 Weißenfels
einzureichen.
Die Wahlvorschläge können auch im Wahlbüro (Fachbereich I – Zentrale Dienste, Abteilung Organisation, Dienstgebäude: Fürstenhaus (Hinterhaus), Leipziger Straße 9, 06667 Weißenfels) unmittelbar abgegeben werden. Als Ansprechpartner stehen die Mitarbeiter des Wahlbüros unter der Telefonnummer 03443/370-280 oder -283 gern zur Verfügung. Zur Übergabe der Unterlagen bitte ich möglichst um die telefonische Vereinbarung eines Termins.
Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am
Dienstag, den 2. April 2024
um 18.00 Uhr
(§ 21 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 KWG LSA).
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters im Amtsblatt vom 26.01.2024 verwiesen.