Titel Logo
Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat der Stadt Weißenfels und den Ortschaftsräten Borau, Burgwerben, Großkorbetha, Langendorf, Leißling, Markwerben, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben, Uichteritz und Wengelsdorf am 09.06.2024 können von Parteien, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) gemäß § 21 Abs. 1 KWG LSA eingereicht werden.

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge

Gemäß § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge möglichst frühzeitig bei der

Stadt Weißenfels

Gemeindewahlleiter

Postfach 12 51 und 12 61

06652 Weißenfels

einzureichen.

Die Wahlvorschläge können auch im Wahlbüro (Fachbereich I – Zentrale Dienste, Abteilung Organisation, Dienstgebäude: Fürstenhaus (Hinterhaus), Leipziger Straße 9, 06667 Weißenfels) unmittelbar abgegeben werden. Als Ansprechpartner stehen die Mitarbeiter des Wahlbüros unter der Telefonnummer 03443/370-280 oder -283 gern zur Verfügung. Zur Übergabe der Unterlagen bitte ich möglichst um die telefonische Vereinbarung eines Termins.

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am

Dienstag, den 2. April 2024

um 18.00 Uhr

(§ 21 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 KWG LSA).

Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters im Amtsblatt vom 26.01.2024 verwiesen.

Hantscher
Gemeindewahlleiter