Auf der Grundlage des § 100 Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) i.V.m § 16 Eigenbetriebsgesetz LSA und der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (EigBVO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in der Sitzung am 07.12.2023 mit kommunalrechtlichen Genehmigung vom 06.02.2024 unter dem Aktenzeichen 1514001/B/550/WPL 2024 EB folgenden Wirtschaftsplan 2024 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels erlassen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird
| im Erfolgsplan | |
| in den Erträgen auf | 4.817.666 € |
| in den Aufwendungen auf | 4.752.500 € |
| im Jahresgewinn (+) auf | + 65.166 € |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 € |
| Vermögensplan | |
| in den Einnahmen auf | 2.394.116 € |
| in den Ausgaben auf | 2.394.116 € |
festgesetzt.
Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird
der Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit Euro 934.770,00 festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden insgesamt in Höhe von EUR 80.000 für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt.
Für das Planjahr werden Investitionskredite für Investitionsmaßnahmen in Höhe von EUR 249.750 festgesetzt.
Weißenfels, den 07.02.2024
Der vorstehende Wirtschaftsplan 2024 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels wir hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Wirtschaftsplan 2024 liegt gemäß § 16 Abs. 4 EigBG im Verwaltungsbereich des Eigenbetriebes Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels, in 06667 Weißenfels, Beuditzstraße 69 a, Tel.-Nr. 03443 34110, im Zeitraum vom 26.02.2024 bis 08.03.2024 zu nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus.
| Montag bis Donnerstag | von | 9:00 – 12:00 Uhr, |
|
| und | 13:00 – 15:00 Uhr, |
| Freitag |
| 9:00 – 11:00 Uhr. |
Weißenfels, den 06.02.2024