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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Stadt Weißenfels

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Weißenfels zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 26.06.2023 bis 24.07.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Weißenfels befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 07.08.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind fünf Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) am 01.02.2024 durch den Stadtrat beschlossen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom

26.02.2024 bis 27.03.2024

während der Dienststunden

Montag

09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

Mittwoch

09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag

09:00 – 12:00 Uhr

im Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung der Stadt Weißenfels, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, im 2. Obergeschoss Zimmer T 218, Klosterstraße 5 in Weißenfels zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine telefonisch unter 03443 370 563 vereinbart werden.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter der Adresse www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice - Bekanntmachungen - Auslegungen oder auf der Seite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzusehen.

Sie haben bis zum 09.04.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an die Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels oder per E-Mail an stadtplanung@weissenfels.de – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Weißenfels, den 02.02.2024

Martin Papke
Oberbürgermeister