Der Stadtrat hat am 07.11.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weißenfels zum Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet „An der A9“ auf der Gemarkung Langendorf beschlossen.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Teilfläche, welche durch die A9 im Westen begrenzt wird, nördlich und östlich grenzen die Flurstücke der Gemarkung Zorbau an, südlich grenzen die Flurstücke der Gemarkung Nessa an. Die Fläche der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels auf der Gemarkung Langendorf umfasst eine Größe von ca.117 ha.
Darstellung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des FNP Weißenfels
Planungsziel ist es neue Gewerbliche Bauflächen darzustellen, um die Entwicklung eines Industrie– und Gewerbegebietes bauplanungsrechtlich zu ermöglichen.
Die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriestandorts am Verkehrsknotenpunkt Autobahnabfahrt A9 Weißenfels / Anschlussstelle Bundesstraße B91 wird angestrebt. Auf dieser Fläche sollen auf diesem Weg hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.
Weißenfels, 05.02.2025