Der Stadtrat hat am 07.11.2024 eine Veränderungssperre gemäß §14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Industrie- und Gewerbegebiet „An der A9“ auf der Gemarkung Langendorf als Satzung beschlossen.
Der Beschluss der Satzung der Veränderungssperre mit Satzungstext und Geltungsbereich wird gemäß § 16 Abs.2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung wird auf der Homepage der Stadt Weißenfels unter www.weissenfels.de
eingestellt.
Jedermann kann die Satzung in der Stadtverwaltung Weißenfels, im Fachbereich III Abteilung Stadtplanung, Klosterstraße 5 in 06667 Weißenfels während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Weißenfels, 05.02.2025