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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 2/2026
Nichtamtlicher Teil
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Gebührenanpassung bei Personalausweisen

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens zugestimmt. Mit diesem Beschluss wurden unter anderem auch die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises angepasst. Ab 7. Februar 2026 gelten folgende neue Gebühren:

Personen unter 24 Jahren:

27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)

Personen ab 24 Jahren:

46 Euro (bisher 37 Euro)

Die Anpassung der Gebühren ist notwendig, da die Kosten für die Herstellung von Ausweisdokumenten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind.

Die Stadt Weißenfels möchte diesen Anlass nutzen, um alle Bürgerinnen und Bürger daran zu erinnern, ihre Ausweisdokumente regelmäßig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Jede deutsche Staatsangehörige und jeder deutscher Staatsangehöriger ist verpflichtet, entweder einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen. Dabei sollte auch an geplante oder bevorstehende Reisen gedacht werden, weil in vielen Fällen besondere Einreisebestimmungen gelten und abgelaufene Dokumente zu Problemen führen können. Eine frühzeitige Beantragung hilft, unnötigen Stress zu vermeiden.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Bürgerbüro und auf der Internetseite der Stadt Weißenfels (www.weissenfels.de).