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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung_Wahlen

Stadt Weißenfels

Gemeindewahlleiter

Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte in den Ortschaften der Stadt Weißenfels

I. Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses

Die Beisitzer und deren Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses der Stadt Weißenfels für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 wurden gemäß § 4 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) durch den Gemeindewahlleiter berufen.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter, dessen Stellvertreter, vier Beisitzern sowie der gleichen Anzahl an stellvertretenden Beisitzern. Ich gebe hiermit die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Weißenfels für die Wahl des Stadtrates der Stadt Weißenfels und der Ortschaftsräte der Ortschaft der Stadt Weißenfels bekannt (§ 4 Abs. 4 KWO LSA):

Beisitzer:

Stellvertreter:

1. Frau Christina Später

Wohnort: 06667 Weißenfels

1. Frau Sarah Ködel

Wohnort: 06667 Weißenfels

2. Frau Peggy Bauer

Wohnort: 06667 Weißenfels

2. Frau Franziska Lehmann

Wohnort: 06667 Weißenfels

3. Frau Birgit Staps

Wohnort: 06667 Weißenfels

3. Frau Celine Fürstenberg

Wohnort: 06667 Weißenfels

4. Frau Sandra Zwirnmann-Peix

Wohnort: 06667 Weißenfels/

OT Langendorf

4. Herr Detlef Schmolke

Wohnort: 06667 Weißenfels

II. Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge

Ich gebe hiermit bekannt, dass die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am

Mittwoch, den 3. April 2024,

um 17.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Weißenfels, Markt 1 in Weißenfels

stattfindet.

Gegenstand der Sitzung ist die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für:

1.

die Wahl des Stadtrates der Stadt Weißenfels

2.

die Wahl folgender Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Weißenfels:

Ortschaftsrat Borau

Ortschaftsrat Burgwerben

Ortschaftsrat Großkorbetha

Ortschaftsrat Langendorf

Ortschaftsrat Leißling

Ortschaftsrat Markwerben

Ortschaftsrat Reichardtswerben

Ortschaftsrat Schkortleben

Ortschaftsrat Storkau

Ortschaftsrat Tagewerben

Ortschaftsrat Uichteritz

Ortschaftsrat Wengelsdorf.

Ich weise darauf hin, dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung verhandelt und somit jeder Zutritt zur Sitzung hat (§ 10 Abs. 2 KWG LSA, § 5 Abs. 3 KWO LSA).

Weißenfels, den 28.03.2024

Hantscher
Gemeindewahlleiter