Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde bestätigt. Die beschlossene Satzung mit den entsprechenden Unterlagen wird nun an die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises zur Genehmigung eingereicht.
Außerplanmäßige Aufwendungen für Personalleasing Kitas
Durch die Stadtverwaltung musste zur Gewährung des Mindestpersonalschlüssels in den städtischen Kindertageseinrichtungen zusätzliches Personal über Dritte (Personalleasing) gebunden werden. Hierdurch konnten nicht planbare Personalausfälle, beispielsweise durch Mutterschutz, Beschäftigungsverbot oder Krankheit kompensiert werden.
Der Stadtrat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 zu.
Ersatzneubau für Kita Zwergenstübchen in Markwerben
Das bestehende Kita-Gebäude besitzt neben funktionalen auch erhebliche bauliche und brandschutztechnische Mängel. Eine geplante Sanierung des Bestandsgebäudes in mehreren Bauabschnitten wurde nach Baugrund- und Bauteiluntersuchungen, sowie statischen Vorbetrachtungen verworfen. Es wird daher der Planungsansatz verfolgt, einen Ersatzneubau am Standort zu errichten. Für die Kita werden 72 Betreuungsplätze angestrebt. Der Beschluss zum Ersatzneubau in Markwerben wurde durch den Stadtrat mehrheitlich beschlossen.
Investitionsvereinbarung mit Integra gGmbH für Kita Kunterbuntes Kinderhaus
Mit Stadtratsbeschluss hat der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt, eine Finanzierungsvereinbarung für eine Investition mit dem Ziel der Erweiterung der Hortkapazitäten der Kindertageseinrichtungen mit der Integra gGmbH zu erarbeiten.
Im Ergebnis soll durch die Investition die Kapazität auf 210 Betreuungsplätze erhöht werden, darunter 120 Hortplätze.
Der Stadtrat stimmt der Investitionsvereinbarung mit der Integra gGmbH zu.
Aufhebung Bebauungsplanes im Ortsteil Leißling
Der Bebauungsplan Nr. 12 Schönburger Straße/ Am Wasserwerk ist seit 2012 rechtskräftig. Planerisches Ziel war die Entwicklung eines Mischgebietes. Ein gewerblicher Betrieb hat sich bisher noch nicht angesiedelt. Derzeit können noch insgesamt 2.050m² Baufläche mit gewerblichen Betrieben bebaut werden. Vielmehr werden jedoch Grundstücke für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus nachgefragt. Die bisherige Festsetzung im Bebauungsplan steht der Wohnbebauung ohne gewerblichen Betrieb entgegen. Der Stadtrat hat die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes im Ortsteil Leißling beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 44 "Garagenhof Selauer Straße" im Ortsteil Borau - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Das Grundstück befindet sich entlang der Selauer Straße hinter dem Einkaufsmarkt und der Tankstelle gelegen. Es befindet sich ein Teil des ehemaligen Kasernengeländes auf dieser Fläche. Der Erwerber beabsichtigt, die Gebäude wiederherzustellen und als Garagen nutzbar zu machen. Der Stadtrat beschließt den Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Stellungnahme zum 1. Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Sachsen Anhalt vom 22.12.23
Der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt ist das wichtigste Steuerelement der Landesplanung. Seit dem Inkrafttreten des verbindlichen Landesentwicklungsplans 2010 haben sich zahlreiche gesellschaftliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes verändert. Mit der Neuaufstellung soll diesen Veränderungen Rechnung getragen werden. Der Stadtrat stimmt der Stellungnahme der Stadt Weißenfels zum 1. Entwurf der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt zu.
Friedhof Weißenfels; Errichtung eines weiteren Zugangs
Zur Errichtung eines 3. Zugangs am Friedhof über die Fanny-Tarnow-Siedlung konnte in der Vergangenheit keine Lösung gefunden werden.
Nunmehr hat sich der Stadtrat darauf geeinigt, dass der 3. Zugang wiederhergestellt wird. Jedoch wird auf die Nutzung der Parkplätze direkt vor dem Zugang verzichtet.
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