gemäß § 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) i. V. m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Stadt Weißenfels führt derzeit das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ im Ortsteil Pettstädt in Weißenfels durch. Im Plangebiet ist der Neubau einer öffentlichen Erschließungsstraße vorgesehen.
Entsprechend § 1 Abs. 1 Satz 1 UVPG LSA i. V. m. Ziffer 3.6 der Anlage zum UVPG LSA besteht für den Bau einer sonstigen Straße die Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit im Einzelfall nach § 7 Abs. 2 UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch den Neubau dieser Straße zu befürchten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist nach § 5 Abs.3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Weißenfels, 11.04.2023