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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bildquelle: Geobasisdaten/ Stand © LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / A 18-8004860-13

und der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ im Ortsteil Pettstädt

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ im Ortsteil Pettstädt aufzustellen.

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Ortsteils Pettstädt von der B 176 bis zur Gemarkungs- und Landkreisgrenze. Auf dem sich anschließenden Gebiet im Saalekreis werden die Planungen von der Stadt Braunsbedra weitergeführt.

Darstellung des Geltungsbereichs

Ziel und Zweck der Planung ist eine neue Verkehrsanbindung zwischen der B 176 und dem jetzigen Ausbauende der Südstraße im Ortsteil Roßbach. Es ist vorgesehen, die Anbindung als zweispurige Straße auszubauen, welche so den Begegnungsfall LKW/LKW ermöglicht.

Im Zuge dessen soll die jetzige Anbindung der Südstraße an die B 176 rückgebaut werden und entfallen, da sie nach Norden auf Höhe des gegenüber liegenden Wirtschaftsweges verlegt werden soll.

Der regional bedeutsame Rad- und Wanderweg wird in der Planung berücksichtigt.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ in der Gemarkung Storkau wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.

Mit Beschluss vom 23.03.2023 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ im Ortsteil Pettstädt beschlossen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ im Ortsteil Pettstädt bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht liegt in der Zeit vom

08.05.2023 bis 09.06.2023

während der Dienststunden

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

im Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung der Stadt Weißenfels, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, im 2. Obergeschoss Zimmer T 221, Klosterstraße 5 in Weißenfels zu jedermanns Einsicht aus. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ im Ortsteil Pettstädt schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@weissenfels.de.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ im Ortsteil Pettstädt unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können während der Auslegung im Internet unter der Adresse www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice - Bekanntmachungen - Auslegungen sowie über das Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter der Adresse www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html eingesehen werden.

Weißenfels, 11.04.2023

Martin Papke
Oberbürgermeister