Die nachstehenden Beschlüsse über den Jahresabschluss per 31.12.2023 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels mit dem entsprechenden Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers sowie den Feststellungsvermerken des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Weißenfels werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 19 Absatz 5 des Eigenbetriebsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Mai 2009 (GVBl. LSA S. 238), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 339) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166, 179). Die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses per 31.12.2023, des Lageberichtes der Betriebsleitung und der Erfolgsübersicht erfolgt im Zeitraum vom 22.04.2025 bis 08.05.2025 zu den nachfolgenden Dienstzeiten im Verwaltungsbereich des Eigenbetriebes Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels in 06667 Weißenfels, Beuditzstraße 69 a, Tel.-Nr. 03443 3411-0.
| Montag bis Donnerstag | von | 9.00 - 12.00 Uhr, |
| und | 13.00 - 15.00 Uhr, |
| Freitag | von | 9.00 - 11.00 Uhr. |
Weißenfels, den 25.03.2025
Beschluss-Nr. SR 095-2025
Jahresabschluss des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels 2023 zum 31.12.2023 einschließlich des Lageberichts der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels nimmt das Prüfungsergebnis der mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB zur Kenntnis.
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| Feststellung des Jahresabschlusses 2023 | |||
| 1.1 | Bilanzsumme | 29.158.920,36 EUR | |
| 1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
| a) | das Anlagevermögen | 26.586.484,84 EUR |
| b) | auf das Umlaufvermögen | 2.561.878,36 EUR |
| c) | Rechnungsabgrenzungsposten | 10.554,12 EUR |
| 1.1.2 | davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
| a) | das Eigenkapital | 21.330.003,11 EUR |
| b) | die empfangenen Ertragszuschüsse | 3.021.960,43 EUR |
| c) | die Rückstellungen | 169.863,40 EUR |
| d) | die Verbindlichkeiten | 4.637.093,42 EUR |
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| 1.2 Jahresgewinn und Jahresverlust | |||
| 1.2.1 | Summe der Erträge | 3.995.592,16 EUR | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 3.902.713,73 EUR | |
1) Der Stadtrat der Stadt Weißenfels nimmt den Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes gem. Anlage 2 des Sachstandsberichtes zur Kenntnis und beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von Euro 92.878,43 und einer Bilanzsumme von Euro 29.158.920,36.
2) Der Stadtrat der Stadt Weißenfels beschließt, den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2023 in Höhe von Euro 92.878,43 auf neue Rechnung vorzutragen
Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlustes
| a) | zu tilgen aus dem Gewinnvortrag | 0,00 EUR |
| b) | aus dem Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichen | 0,00 EUR |
| c) | auf neue Rechnung vorzutragen | 92.878,43 EUR |
3) Der Stadtrat der Stadt Weißenfels beschließt, der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels für das Wirtschaftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Weißenfels, den 21.03.2025
Der Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Weißenfels erteilt zum Jahresabschluss des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels zum 31.12.2022 zum Prüfungsbericht und zum uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers, nachstehenden uneingeschränkten Feststellungsvermerk: