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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl der Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Stadt Weißenfels gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Die vom Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 01.06.2023 aufzustellende Vorschlagsliste der Stadt Weißenfels für die Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode liegt

in der Zeit

vom 02.06.2023 bis zum 09.06.2023

in der

Stadt Weißenfels

Rechtsamt

Rathaus, Markt 1, 1. OG

06667 Weißenfels

während folgender Zeiten:

Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag nach Vereinbarung

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, also in der Zeit vom 10.06.2023 bis zum 19.06.2023 schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Der schriftliche Einspruch ist an folgende Postanschrift zu richten:

Stadt Weißenfels

Rechtsamt

Markt 1

06667 Weißenfels.

Der Einspruch zu Protokoll ist beim Rechtsamt der Stadt Weißenfels während der üblichen Dienststunden (entsprechend der Zeiten für die Auslegung der Vorschlagsliste) zu erklären.

Weißenfels, 03.05.2023

Martin Papke
Oberbürgermeister