Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Stadt Weißenfels gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Die vom Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 01.06.2023 aufzustellende Vorschlagsliste der Stadt Weißenfels für die Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode liegt
| in der Zeit | vom 02.06.2023 bis zum 09.06.2023 |
| in der | Stadt Weißenfels |
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| Rechtsamt |
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| Rathaus, Markt 1, 1. OG |
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| 06667 Weißenfels |
| während folgender Zeiten: | |
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| Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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| Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
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| Mittwoch nach Vereinbarung |
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| Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
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| Freitag nach Vereinbarung |
| zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. | |
Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, also in der Zeit vom 10.06.2023 bis zum 19.06.2023 schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Der schriftliche Einspruch ist an folgende Postanschrift zu richten:
Stadt Weißenfels
Rechtsamt
Markt 1
06667 Weißenfels.
Der Einspruch zu Protokoll ist beim Rechtsamt der Stadt Weißenfels während der üblichen Dienststunden (entsprechend der Zeiten für die Auslegung der Vorschlagsliste) zu erklären.
Weißenfels, 03.05.2023