Gemäß § 17 der Kommunalwahlordnung (KWO LSA) mache ich hiermit Folgendes bekannt:
| 1. Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke in der Stadt Weißenfels zu den folgenden gleichzeitig am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen: | ||
| - | Wahl des Kreistages des Burgenlandkreises | |
| - | Wahl des Stadtrates der Stadt Weißenfels | |
| - | Wahlen folgender Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Weißenfels: | |
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| • | Ortschaftsrat Borau |
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| • | Ortschaftsrat Burgwerben |
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| • | Ortschaftsrat Großkorbetha |
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| • | Ortschaftsrat Langendorf |
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| • | Ortschaftsrat Leißling |
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| • | Ortschaftsrat Markwerben |
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| • | Ortschaftsrat Reichardtswerben |
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| • | Ortschaftsrat Schkortleben |
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| • | Ortschaftsrat Storkau |
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| • | Ortschaftsrat Tagewerben |
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| • | Ortschaftsrat Uichteritz |
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| • | Ortschaftsrat Wengelsdorf |
werden in der Zeit vom 21.05.2024 – 24.05.2024 zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerzentrum der Stadt Weißenfels, Große Burgstraße 1/Klosterstraße 2 in 06667 Weißenfels (barrierefrei), für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten:
| Dienstag, 21. Mai 2024 | 08.30 bis 18.00 Uhr, |
| Mittwoch, 22. Mai 2024 | 08.30 bis 13.00 Uhr, |
| Donnerstag, 23. Mai 2024 | 08.30 bis 17.30 Uhr, |
| Freitag, 24. Mai 2024 | 08.30 bis 13.00 Uhr. |
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 des Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 21.05.2024 – 24.05.2024, spätestens am 24.05.2024 bis 13.00 Uhr, bei der Stadt Weißenfels, Bürgerzentrum, Gr. Burgstraße 1/Klosterstraße 2 in 06667 Weißenfels, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Sofern die behaupteten Tatsachen für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Wahlen durch Stimmabgabe vor dem Wahlvorstand im Wahllokal in einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlbereiches oder bei Erhalt von Briefwahlunterlagen durch Briefwahl teilnehmen. Für die Kreistagswahl des Burgenlandkreises bildet das Gebiet der Stadt Weißenfels einen Wahlbereich. Der Wahlbereich für die Stadtratswahl ist das gesamte Stadtgebiet der Stadt Weißenfels. Wahlbereich für die jeweilige Ortschaftsratswahl ist das Gebiet der jeweiligen Ortschaft.
Da für die eingangs genannten, gleichzeitig stattfindenden (verbundenen) Kommunalwahlen nur ein Wahlschein für die Wahlen erteilt wird, für die der Wahlberechtigte jeweils wahlberechtigt ist, wird die Wahl mittels Wahlschein durch Stimmabgabe im Wahllokal eines beliebigen Wahlbezirkes des zuständigen Wahlbereiches auf die Wahl im kleinsten Wahlbereich eingegrenzt, für die die Wahlberechtigung besteht. Es sei denn, man nimmt sein Wahlrecht für die Wahl mit dem jeweils kleinsten Wahlbereich nicht wahr.
| 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag | ||
| 5.1. | ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, | |
| 5.2. | ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, | |
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| a) | wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat, |
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| b) | wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist, |
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| c) | wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. |
Für die eingangs genannten, gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen gilt der Wahlscheinantrag für jede Wahl, für die der Antragsteller wahlberechtigt ist und wird nur ein Wahlschein erteilt.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr beim Bürgerzentrum der Stadt Weißenfels mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung des Antrags mittels Telegramm, Fernschreiben, Fernkopie, Telefax (03443 370-388) oder per E-Mail erfüllt. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Der Wahlscheinantrag für den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch elektronisch mittels des „Wahlscheinantrages Online (Briefwahl)“ beantragt werden.
| Im Einzelnen gilt hierfür Folgendes: | |
| a) | Schriftlicher oder mündlicher Wahlscheinantrag: |
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| Der Antragsteller gibt seinen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an und ob er Briefwahlunterlagen wünscht. Der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck für einen schriftlichen Wahlscheinantrag beigefügt. |
| b) | Wahlscheinantrag per E-Mail: |
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| Ein Wahlschein per E-Mail ist unter der E-Mail-Adresse: buergerzentrum@weissenfels.de zu übermitteln. Zu den dafür vorzunehmenden Angaben gilt das zum schriftlichen Wahlscheinantrag zuvor Bestimmte. |
| c) | Wahlscheinantrag Online (Briefwahl): |
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| Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann über die Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de/wahlen oder über den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten QR-Code übermittelt werden. |
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
| 6. Bei der Briefwahl hat der Wähler im verschlossenen hellblauen Wahlbriefumschlag: | |
| - | seinen Wahlschein und |
| - | die Stimmzettel im ebenfalls verschlossenen Stimmzettelumschlag |
so rechtzeitig an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindewahlleiter zu übersenden, so dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag (09.06.2024) bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Das ist am Wahltag das Wahlbüro im Rathaus, Markt 1, 1. OG in 06667 Weißenfels und bis zum Wahltag das Bürgerzentrum der Stadt Weißenfels, Große Burgstraße 1/Klosterstraße 2 in 06667 Weißenfels.
Die Briefwahl kann auch im Bürgerzentrum der Stadt Weißenfels an Ort und Stelle ausgeführt werden, wenn der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen persönlich dort abholt.
Bei dem „Wahlscheinantrag Online (Briefwahl)" ist die rechtzeitige Beantragung zur Übersendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an den Antragsteller bis zum 05.06.2024, 18.00 Uhr, möglich und bei persönlicher Abholung im Bürgerzentrum der Stadt Weißenfels bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Weißenfels, den 10.04.2024