| Gemäß § 38 der Kommunalwahlordnung (KWO LSA) mache ich hiermit zu den gleichzeitig am 09.06.2024 stattfindenden Wahlen: | |
| - | des Kreistages des Burgenlandkreises |
| - | des Stadtrates der Stadt Weißenfels |
| - | folgender Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Weißenfels: |
| • Ortschaftsrat Borau |
| • Ortschaftsrat Burgwerben |
| • Ortschaftsrat Großkorbetha |
| • Ortschaftsrat Langendorf |
| • Ortschaftsrat Leißling |
| • Ortschaftsrat Markwerben |
| • Ortschaftsrat Reichardtswerben |
| • Ortschaftsrat Schkortleben |
| • Ortschaftsrat Storkau |
| • Ortschaftsrat Tagewerben |
| • Ortschaftsrat Uichteritz |
| • Ortschaftsrat Wengelsdorf |
| Folgendes bekannt: | ||
| 1. | Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. | |
| 2. | In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19.05.2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. | |
| 3. | Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr im Technischen Rathaus der Stadt Weißenfels, Klosterstraße 5 in 06667 Weißenfels, zusammen. | |
| 4. | Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren Personalausweis oder ein amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein), Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |
| 5. | Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jedem Wahlberechtigten wird bei Betreten des Wahllokals für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. | |
| Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung ist unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. | |
| Bei der Wahl des Kreistages und des Stadtrates sowie der Ortschaftsräte der Stadt Weißenfels | |
| - | hat jeder Wahlberechtigte für jede Wahl drei Stimmen; |
| - | müssen die Bewerber, denen der Wahlberechtigte seine Stimmen geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden; |
| - | können einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden; |
| - | können die Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages gegeben werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein; |
| - | können die Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge gegeben werden. |
| Jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben, der Stimmzettel ist sonst ungültig. | |
| 6. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich das Wahllokals befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 35 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt). | |
| 7. | Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, | |
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder |
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
| Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss den Wahlschein mit den erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen. Briefwähler üben ihr Wahlrecht wie folgt aus: | |
| a) | Der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet seinen Stimmzettel. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, kennzeichnet er die Stimmzettel der Wahlen, für die er wahlberechtigt ist. |
| b) | Er legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. |
| c) | Er unterschreibt unter Angabe des Datums die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. |
| d) | Er legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen. |
| e) | Er übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. |
| Dieser Wahlbrief ist an den Gemeindewahlleiter so rechtzeitig zu übersenden, dass er spätestens am 09.06.2024, bis 18.00 Uhr, dort eingeht. Dafür muss der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, den 06.06.2024, in die Postbriefkästen im Stadtgebiet eingeworfen werden. | |
| Ansonsten kann der Wahlbrief auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Das ist am Wahltag das Wahlbüro im Rathaus der Stadt Weißenfels, Markt 1, 1. OG und bis zum Wahltag das Bürgerzentrum der Stadt Weißenfels, Große Burgstraße 1/Klosterstraße 2 in Weißenfels. | |
| Die Briefwahl kann auch im Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt der Stadt Weißenfels an Ort und Stelle ausgeübt werden, wenn der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen persönlich dort abholt. | |
| Hat der Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl gegenüber dem Wahlleiter zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. | |
| 8. | Wer aufgrund seines Antrages für die eingangs genannten Wahlen, für die er wahlberechtigt ist, einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen) hat, kann an diesen Wahlen durch Stimmabgabe vor dem Wahlvorstand im Wahllokal eines beliebigen Wahlbezirkes des zuständigen Wahlbereiches teilnehmen. Hierfür gilt Folgendes: | |
| - | für die Kreistagswahl des Burgenlandkreises bildet das Gebiet der Stadt Weißenfels einen Wahlbereich, |
| - | Wahlbereich für die Stadtratswahl ist das Stadtgebiet der Stadt Weißenfels, |
| - | Wahlbereich für die jeweilige Ortschaftsratswahl ist das Gebiet der jeweiligen Ortschaft. |
| Da für diese gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen nur ein Wahlschein für alle Wahlen erteilt wird, für die der Wahlberechtigte jeweils wahlberechtigt ist, ist die Wahl mittels Wahlschein durch Stimmabgabe im Wahllokal eines beliebigen Wahlbezirkes des zuständigen Wahlbereiches auf die Wahl im kleinsten Wahlbereich eingegrenzt. Nimmt der Wahlberechtigte sein Wahlrecht für die Wahl mit den kleineren Wahlbereich nicht wahr, dann kann er an den Wahlen mit dem jeweils größeren Wahlbereich durch Stimmabgabe in einem dortigen Wahlbezirk teilnehmen. | |
| 9. | Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. | |
| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Auch der Versuch nach § 107a Abs. 1 und Abs. 3 des Strafgesetzbuches ist strafbar. | |
Weißenfels, den 10.04.2024
Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 Kommunalwahlordnung (KWO LSA) mache ich hiermit Folgendes bekannt:
| Ich habe für die Wahl | |
| - | des Kreistages des Burgenlandkreises im Wahlbereich 3 (Stadt Weißenfels), |
| - | des Stadtrates der Stadt Weißenfels |
| - | der Ortschaftsräte der Stadt Weißenfels |
jeweils die gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses durch besondere Briefwahlvorstände angeordnet. Dazu wurden vier Briefwahlvorstände gebildet.
Die Briefwahlvorstände treten am 09.06.2024 (Wahltag), um 15.00 Uhr, im Technischen Rathaus der Stadt Weißenfels, Klosterstraße 5 in 06667 Weißenfels, zusammen.
Ich habe zugelassen, dass die Briefwahlvorstände schon vor Ablauf der Wahlzeit (18.00 Uhr) die vorbereitenden Maßnahmen zur Prüfung und Feststellung der ordnungsgemäßen Briefwahl vornehmen. Die Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl erfolgt nach dem Ende der Wahlzeit.
Weißenfels, den 10.04.2024
| 1. | Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die | |
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| Wahl zum 10. Europäischen Parlament | |
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| statt. | |
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| Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. | |
| 2. | Die Stadt Weißenfels ist in 32 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. | |
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| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19.05.2024 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. | |
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| Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09.06.2024 um 15.00 Uhr in der Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) zusammen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt ab 18.00 Uhr. Die jeweiligen Räumlichkeiten, in denen die Briefwahlvorstände tätig sind, werden am Dienstgebäude durch Aushang bekannt gegeben. | |
| 3. | Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. | |
|
| Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. | |
|
| Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |
|
| Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jedem Wähler wird bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. | |
|
| Jeder Wähler hat eine Stimme. | |
|
| Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. | |
|
| Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll. | |
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| Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. | |
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| In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. | |
| 4. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | |
| 5. | Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Burgenlandkreis, | |
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| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Burgenlandkreises oder |
|
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
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| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgerzentrum der Stadt Weißenfels, Große Burgstraße 1/Klosterstraße 2 in Weißenfels einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. | |
| 6. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). | |
|
| Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes). | |
|
| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | |
Weißenfels, den 10.04.2024
Stadt Weißenfels
Der Gemeindewahlleiter
Ich gebe hiermit bekannt, dass die 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am
Donnerstag, den 11.06.2024
um 17.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Weißenfels, Markt 1 in Weißenfels,
stattfindet.
| Gegenstand der Sitzung ist die Entscheidung über die Feststellung der Wahlergebnisse für: | |
| 1. | die Wahl des Stadtrates der Stadt Weißenfels, |
| 2. | die Wahl folgender Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Weißenfels: |
|
| • Ortschaftsrat Borau |
|
| • Ortschaftsrat Burgwerben |
|
| • Ortschaftsrat Großkorbetha |
|
| • Ortschaftsrat Langendorf |
|
| • Ortschaftsrat Leißling |
|
| • Ortschaftsrat Markwerben |
|
| • Ortschaftsrat Reichardtswerben |
|
| • Ortschaftsrat Schkortleben |
|
| • Ortschaftsrat Storkau |
|
| • Ortschaftsrat Tagewerben |
|
| • Ortschaftsrat Uichteritz |
|
| • Ortschaftsrat Wengelsdorf. |
Ich weise darauf hin, dass der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung verhandelt und somit jeder Zutritt zur Sitzung hat (§ 10 Abs. 2 KWG LSA, § 5 Abs. 3 KWO LSA).
Weißenfels, den 10.04.2024