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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 5/2025
Nichtamtlicher Teil
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Hinweis zu Grundsteuerzahlungen für Bauten auf fremden Grund und Boden

Zum 1. Juli eines jeden Jahres sind die Grundsteuern der Jahreszahler fällig. Zu beachten ist, dass die Steuerpflicht für Bauten auf fremdem Grund und Boden (wie Garagen und Gartenlauben etc.) ab dem 1. Januar 2025 auf die Eigentümer des Grundes und Bodens übergegangen ist. Es wird deshalb darum gebeten, dass die Nutzer von Grund und Boden etwaige Daueraufträge bei ihrer Bank stornieren.

Bei Fragen können Sie sich gern per Mail (finanzen@weissenfels.de) oder telefonisch unter der Rufnummer 370444 an die Mitarbeiterinnen der Abteilung Steuern wenden.

Abteilung Steuern
Fachbereich Finanzdienste