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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Stadt Weißenfels

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Weißenfels befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Weißenfels wird liegt in der Zeit vom

26.06.2023 bis 24.07.2023

während der Dienststunden

Montag

09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

Mittwoch

09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag

09:00 – 12:00 Uhr

im Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung der Stadt Weißenfels, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, im 2. Obergeschoss Zimmer T 221, Klosterstraße 5 in Weißenfels zu jedermanns Einsicht aus. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Der Ergebnisbericht einschließlich dem Umsetzungsstand des Lärmaktionsplans der 3. Stufe ist außerdem auf der Internetsite der Stadt Weißenfels unter der Adresse www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice - Bekanntmachungen - Auslegungen oder der Seite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022 (nur Ergebnisbericht) einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.

Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Hierbei handelt es sich um eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) vom 25.10.2018, veröffentlicht auf der Homepage der Stadt Weißenfels unter der Adresse www.weissenfels.de unter der Rubrik Stadt & Ortschaften – Stadtentwicklung - Lärmaktionsplan

Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Weißenfels zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 07.08.2023 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an die Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels oder per E-Mail an stadtplanung@weissenfels.de - Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.

Weißenfels, 31.05.2023

Martin Papke
Oberbürgermeister