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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 6/2025
Nichtamtlicher Teil
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Information über den Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses für Abschnitt A2 des Gleichstromvorhabens SuedOstLink (Bundesbedarfsplangesetz-Vorhaben Nr. 5 u. 5a) und die weiteren Baumaßnahmen

Information über den Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses für Abschnitt A2 des Gleichstromvorhabens SuedOstLink (Bundesbedarfsplangesetz-Vorhaben Nr. 5 u. 5a) und die weiteren Baumaßnahmen

A. Vorhaben

Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie verbindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).

Der SuedOstLink besteht aus zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 02.06.2021 genannten Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a (südlicher Teil). Der Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt A2 des SuedOstLinks wurde am 18. März 2025 durch die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde gefasst.

Der Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses für Abschnitt A2 erteilt Baurecht für den Verlauf der Trasse durch den südlichen Teil von Sachsen-Anhalt sowie durch ein kurzes Stück von Thüringen. Die Trasse führt 95 Kilometer von Höhe Könnern im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt bis nördlich von Eisenberg im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen.

Ein Überblick zum Projekt SuedOstLink findet sich im Internet unter

www.50hertz.com/suedostlink

B. Baudurchführung

Die Bauaktivitäten für die Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a erfolgen durch die von 50Hertz beauftragten Unternehmen und umfassen die paarweise Verlegung von vier Schutzrohren. Dies erfolgt im offenen Grabenbau sowie, wo geschlossene Querungen erforderlich sind, im horizontalen Spülbohrverfahren oder dem Rohrvortriebverfahren. In die Schutzrohre werden in einem zweiten Schritt an definierten Punkten bis zu zwei Kilometer lange Erdkabelstücke eingezogen und miteinander verbunden.

Zu den Vorhaben gehört die Errichtung einer Kabelmonitoringstation bei Zöschen Diese Anlage ist wichtig für die die Überwachung der Kabelsysteme. Zudem sind in regelmäßigen Abständen Oberflurschränke zur Ortung im Fehlerfall erforderlich.

Mit Eigentümern und Bewirtschaftern, die von den Baumaßnahmen und dem späteren Betrieb des SuedOstLinks tangiert werden, schließt 50Hertz Vereinbarungen vor Beginn der Arbeiten, die unter anderem Höhe und Umfang etwaiger Entschädigungen regeln. Zudem informiert 50Hertz die Eigentümer und Bewirtschafter spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten auf ihren Flächen.

Für die Baumaßnahmen werden öffentliche sowie private Straßen und Wege genutzt.

C. Zeitraum

Auf Basis von Einzelgenehmigungen nach Paragraf 44c Energiewirtschafsgesetz (EnWG) wurden bereits seit Anfang 2024 vorgezogen einzelne Baumaßnahmen im Abschnitt A2 umgesetzt.

Die Arbeiten auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses sind Ende März 2025 gestartet.

Nach derzeitiger Planung soll die Inbetriebnahme des Leitungssystems von Vorhaben Nr. 5 im Jahr 2027 beginnen. Die Inbetriebnahme des Leitungssystems von Vorhaben Nr. 5a (südlicher Teil) ist abhängig von der Realisierung des Projekts SuedOstLink+ (Vorhaben Nr. 5a, nördlicher Teil) und erfolgt voraussichtlich 2030.

D. Gesetzesgrundlage

Grundlage für das Genehmigungsverfahren und den Planfeststellungsbeschluss ist das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).

Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigte sind nach Paragraf 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zur Duldung der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung von Stromnetzen verpflichtet. Im Falle der Verweigerung kann 50Hertz bei der zuständigen Behörde die Duldung durchsetzen.

E. Ansprechpartner bei Fragen

Bei Fragen und Mitteilungen steht 50Hertz gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin ist Sandra Spielbrink, T: +49 (0)30 5150-3664, E-Mail: sol-kontakt@50hertz.com