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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmchung_LVA_Gässler_Bekanntm Planfeststellungsbeschluss

des Landesverwaltungsamtes, Referat Wasser über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen für das Vorhaben

„Unbefristeter Betrieb der bestehenden Rohrfernleitungsanlage Mitteldeutsche Produktenleitung Leuna-Hartmannsdorf zum Transport wassergefährdender Stoffe im Leitungsabschnitt Sachsen-Anhalt“

Vorhabenträgerin:

TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH (TRM)

Vorhabengebiet:

Stadt Leuna, Stadt Weißenfels und Stadt Lützen

Aktenzeichen:

404.1.9–62211–0192

Für das oben genannte Vorhaben wurde auf Antrag der TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH das Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 65 Abs. 1, 66 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 19.3.1 der Anlage 1 zum UVPG i. V. m. der Übergangsvorschrift gemäß § 74 Abs. 2 UVPG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. §§ 72 bis 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt.

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2023 (Az.: 404.1.9-62211-0192) ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß §§ 65 Abs. 1, 66 UVPG in Verbindung mit § 74 Abs. 1 VwVfG festgestellt worden.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle eingegangenen Stellungnahmen, Forderungen und Hinweise entschieden worden.

1.

Der Planfeststellungsbeschluss, einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung, sowie eine Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit

vom 28.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023

im Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung der Stadt Weißenfels, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 219,

Klosterstraße 5,

06667 Weißenfels,

während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Montag:

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Mittwoch:

9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag:

9.00 - 12.00 Uhr

Darüber hinaus werden die Planunterlagen für die Dauer der Auslegung auf der Internetseite http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/planfeststellungsverfahren gemäß § 27 a VwVfG veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes keine Auslegung gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG darstellt. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.

2.

Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG wird der Planfeststellungsbeschluss denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

3.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 10.08.2023 gilt der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Martin Papke
- Siegel –
Oberbürgermeister