Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
Gemäß § 47 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und §§ 75 Abs. 1 und 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) mache ich hiermit folgendes bekannt:
| 1. | Das Mitglied des Ortschaftsrates Großkorbetha, Herr Bernd Ostermann, aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hat zum 30.06.2023 sein Mandat niedergelegt und ist somit aus dem Ortschaftsrat der Ortschaft Großkorbetha ausgeschieden. |
| 2. | Für den Wahlvorschlag gibt es keinen nächstfestgestellten Bewerber. Der Sitz bleibt bis zum Ablauf der Wahlperiode des Ortschaftsrates Großkorbetha oder bis zu einer Ergänzungswahl unbesetzt. |
Weißenfels, den 03.07.2023