Aufgrund der §§ 8, 10 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes SachsenAnhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA, S. 288) in der Fassung vom 05.04.2024 hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung vom 13. Juni 2024 folgende Satzung beschlossen:
Die Hauptsatzung der Stadt Weißenfels in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 (WSF-ABl. Nr. 2/2015, S. 3), zuletzt geändert durch Satzung vom 27.06.2019 (WSF-ABl. Nr. 9/2019, S. 3) wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht erhält
| a. | in § 13 die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“; |
| b. | in § 14 die Bezeichnung „Betriebsausschuss von Eigenbetrieb“; |
| c. | in 14 a die Angabe „entfällt“; |
| d. | in § 15 die Bezeichnung „Sozialausschuss“; |
| e. | in § 16 die die Angabe „unbesetzt“; |
| f. | in § 17 die Bezeichnung „Stadtentwicklungsausschuss“. |
2. § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
| a. | Die Gliederungseinheit a) erhält die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“. |
| b. | Die Gliederungseinheit b) erhält die Bezeichnung „Stadtentwicklungsausschuss“. |
| c. | Die Gliederungseinheit c) erhält die Bezeichnung „Sozialausschuss“. |
| d. | Die Gliederungseinheit d) erhält die Bezeichnung „Kulturausschuss“. |
| e. | Die Gliederungseinheiten e) und f) entfallen. |
| 3. § 11 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: | |
| a. | Absatz 1 wird wie folgt geändert: |
| „Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Betriebsausschusses.“ |
| b. | Der bisherige Absatz 2 wird nunmehr Absatz 3; der bisherige Absatz 3 wird nunmehr Absatz 2. |
| c. | Absatz 2 Satz 1 lautet nunmehr wie folgt: |
| „Der Vorsitz in den beratenden Ausschüssen wird den Fraktionen im Stadtrat in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d`Hondt zugeteilt.“ |
| d. | Absatz 3 Satz 1 lautet nunmehr wie folgt: |
| Der Vorsitzende eines zeitweiligen beratenden Ausschusses wird aus der Mitte des gegründeten zeitweiligen Ausschusses mit einfacher Mehrheit gewählt. |
| e. | In Absatz 4 wird die Angabe „Abs. 3“ in Satz 2 in beiden Fällen durch die Angabe „Abs. 2“ ersetzt. |
4. Der bisherige § 13 und der bisherige § 14 werden zu § 13 zusammengeführt.
5. Die bisherigen Nummern 1 bis 7 des vormaligen § 14 Abs. 3 finden sich nunmehr in § 13 Abs. 2 Nr. 5 bis 12.
6. Der bisherige §14 Absatz 4 wird § 13 Absatz 3.
7. § 13 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
| a. | Abs. 1 und Abs. 2 werden zu dem nunmehrigen Abs. 1 zusammengeführt. |
| b. | Abs. 1 lautet nunmehr wie folgt: |
| „Der Haupt- und Finanzausschuss ist ein beschließender Ausschuss. Er besteht aus 15 Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden.“ |
| c. | In Abs. 2 wird die Angabe „Hauptausschuss“ durch die Angabe „Haupt- und Finanzausschuss“ ersetzt. |
| d. | § 13 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 lautet wie folgt: |
| „Die Beschlussfassung schließt die Entscheidung über alle Bedingungen einschließlich der Bestellung von Grundpfandrechten bis zum Wert nach Satz 1 mit ein.“ |
| e | In § 13 Abs. 2 Nr. 6 wird die Angabe „der Wertgrenze und den weiteren Vorgaben von Nummer 1“ durch die Angabe „der Werte der Ziffer 5“ ersetzt. |
| f. | In § 13 Abs. 2 Nr. 7 wird die Angabe „von mehr als 1 Million Euro bis 2 Millionen Euro“ durch die Angabe „zwischen 1 und 2 Millionen Euro“ ersetzt. |
| g. | In § 13 Abs. 2 Nr. 8 wird die Angabe „mit einem Betrag“ eingefügt. |
| h. | In § 13 Abs. 2 Nr. 9 wird die Angabe „über 25.000,00 Euro bis 100.000,00 Euro“ durch die Angabe „mit einem Betrag zwischen 25.000,00 Euro und 100.000,00 Euro“ ersetzt. |
| i. | In § 13 Abs. 2 Nr. 10 wird die Angabe „sofern der Wert im Einzelfall mehr als 50.000,00 Euro bis 100.000,00 Euro beträgt,“ durch die Angabe „mit einem Betrag zwischen 50.000,00 Euro bis 100.000,00 Euro“ ersetzt. |
| j. | In § 13 Abs. 2 Nr. 11 wird die Angabe „mehr als 50.000,00 Euro“ durch die Angabe „zwischen 50.000,00 Euro bis 100.000,00 Euro“ ersetzt. |
| k. | In Abs. 3 wird die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“ eingefügt. |
| 8. Der bisherige § 14 a wird § 14. | ||
| 9. In § 14 Satz 4 wird die Bezeichnung „Bürgermeister“ durch die Bezeichnung „Oberbürgermeister“ ersetzt. | ||
| 10. § 14 a der Hauptsatzung entfällt. | ||
| 11. § 15 wird wie folgt geändert: | ||
| a. | Abs. 1 und Abs. 2 werden zu dem nunmehrigen Abs. 1 zusammengeführt. | |
| b. | Die Regelung des bisherigen Absatz 3 finden sich nun in Absatz 2. | |
| c. | In Abs. 1 wird die Angabe „Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport“ durch die Angabe „Sozialausschuss“ ersetzt. | |
| d. | Abs. 1 Satz 2 lautet nunmehr: | |
| „Er besteht aus 12 Stadträten und 4 sachkundigen Einwohnern.“ | |
| e. | Abs. 2 wird wie folgt geändert: | |
| aa. | Die Angabe „Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport“ wird durch die Angabe „Sozialausschuss“ ersetzt. |
| bb. | Der bisherige Satz 1 und Satz 2 werden wie folgt zusammengefasst: |
|
| „Der Sozialausschuss berät den Stadtrat in sozialen Angelegenheiten und hinsichtlich der Tätigkeiten über die Entwicklung von Einrichtungen der Schule, Jugend, des Sports und sozialen Bereichs, soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist.“ |
| 12. § 16 der Hauptsatzung bleibt unbesetzt. | ||
| 13. § 17 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: | ||
| a. | Abs. 1 und Abs. 2 werden zu dem nunmehrigen Abs. 1 zusammengeführt. | |
| b. | Die Regelung des bisherigen Absatz 3 finden sich nun in Absatz 2. | |
| c. | Die Regelung des bisherigen Absatz 3 finden sich nun in Absatz 4. | |
| d. | In Abs. 2 wird die Angabe „Ausschuss für Stadtentwicklung“ durch die Angabe „Stadtentwicklungsausschuss“ ersetzt. | |
| e. | Abs. 2 b) wird wie folgt geändert: | |
| „bei der Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und weiteren Leistungen, sofern für die Erteilung des Zuschlages der Stadtrat zuständig ist;“. | |
| f. | Der bisherige Abs. 2 b) wird Abs. 2 c). | |
| g. | Der bisherige § 16 Abs. 3 wird Abs. 2 d). | |
| h. | In Abs. 3 wird die Angabe „Ausschuss für Stadtentwicklung“ durch Angabe „Stadtentwicklungsausschuss“ und die Angabe „Hauptausschuss“ durch die Angabe „Haupt- und Finanzausschuss“ ersetzt. | |
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Weißenfels, den 08.07.2024
Martin Papke | - Dienstsiegel - |
Oberbürgermeister | |