Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Süd
06667 Weißenfels
In dem Bodenordnungsverfahren Langendorf (Rinderanlage), AZ: 611-42 WSF 040
| Gemeinde: | Stadt Weißenfels |
| Gemarkung: | Langendorf |
| Flur : | 12 |
| Flurstück: | 271, 272, 273, 274 und 5026 |
wird hiermit nach § 61 Absatz 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. d. F. vom 29. Juni 1990 (GBI. DDR 1990 I S. 642), das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 ( BGBI. I S. 2586) geändert worden ist, die Ausführung für die o.g. Flurstücke angeordnet.
Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkung des Bodenordnungsplanes wird der 01.08.2024, 0.00 Uhr festgesetzt.
Mit diesem Tag tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.
Der Übergang des Besitzes erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Tauschpartner nichts ab weichendes vereinbart haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist eingegangen ist.
Weißenfels, den 20.06.2024
Germer | Dienstsiegel |
Sachgebietsleiter | |