Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Süd
- Flurbereinigungsbehörde -
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
611 / 046 BLK 026
Weißenfels, den 24. Juni 2024
Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz Goseck – Himmelswege
Um die Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abfinden zu können, ist der Wert der alten Grundstücke aufgrund § 27 ff. Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend: FlurbG) im Flurbereinigungsverfahren zu ermitteln.
Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Verfahrensgebietes liegen der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten eine Woche zur Einsichtnahme, Erläuterung und Auskunftserteilung für die Beteiligten vom 19. August 2024 bis zum 23. August 2024 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels im Raum 119 aus:
| Montag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Die erforderliche Anmeldung ist per Telefon oder E-Mail möglich:
| 03443 280-303, | |
| 03443 280-412, | |
| 03443 280-0, |
Der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten sind ab dem 12. August 2024 auch im Internet einsehbar unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/flurbereinigung-burgenlandkreis/fbv-goseck-himmelswege
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf den 28. August 2024 im Raum 119, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels:
| Mittwoch | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um Terminvereinbarung gebeten (siehe obige Kontaktdaten).
Bedienstete und Beauftragte der Flurbereinigungsbehörde werden den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern und Auskünfte erteilen.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht zwingend erforderlich. Von Beteiligten die nicht zu diesem Termin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, wird angenommen, dass sie die Nachweise der Wertermittlung akzeptieren (§ 114 und § 134 FlurbG).
Die Einwendungen werden von der Flurbereinigungsbehörde geprüft. Sie behebt begründete Einwendungen und berichtigt die Unterlagen zur Wertermittlung. Die Änderungen werden mit der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse bekanntgegeben.
Wenn ein Teilnehmer am Termin verhindert ist, kann dieser sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss spätestens im Termin vorgelegt werden und beglaubigt sein. Formulare zur Erteilung einer Vollmacht können bei der Flurbereinigungsbehörde angefordert werden. Vollmachten werden gemäß § 108 FlurbG kostenfrei von der Gemeinde beglaubigt. Bei Beglaubigung durch einen freiberuflichen Notar kann dieser Gebühren erheben (§ 39 Beurkundungsgesetz vom 28. August 1969 (BGBl. I S. 1513) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. dem Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) in der jeweils geltenden Fassung). Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum schriftlichen Widerruf bei der Flurbereinigungsbehörde ihre Gültigkeit.
Im Auftrag
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (ABl. L 119 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung (Datenschutz-Grundverordnung - nachfolgend: DS-GVO)
Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO, § 4 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25), in der jeweils geltenden Fassung personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/datenschutz abrufen. Alternativ sind die Informationen auch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels erhältlich.