Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ im Ortsteil Pettstädt beschlossen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ befindet sich in der Gemarkung Storkau, nordöstlich des Ortsteiles Pettstädt, von der B 176 bis zur Gemarkungs- und Landkreisgrenze. Auf dem sich anschließenden Gebiet im Saalekreis werden die Planungen von der Stadt Braunsbedra weitergeführt.
Ziel und Zweck der Planung ist eine neue Verkehrsanbindung zwischen der B 176 und dem jetzigen Ausbauende der Südstraße im Ortsteil Roßbach. Es ist vorgesehen, die Anbindung als zweispurige Straße auszubauen, welche so den Begegnungsfall LKW/LKW ermöglicht.
Im Zuge dessen soll die jetzige Anbindung der Südstraße an die B 176 rückgebaut werden und entfallen, da sie nach Norden auf Höhe des gegenüber liegenden Wirtschaftsweges verlegt werden soll.
Der regional bedeutsame Rad- und Wanderweg wird in der Planung berücksichtigt.
Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel hierzu durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB werden die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom
25.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023
auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter
http://www.weissenfels.de -> Bürgerservice -> Veröffentlichungen -> Auslegungen sowie über die Internetseite des Sachsen-Anhalt-Viewers (Landesportal Sachsen-Anhalt) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 219, Klosterstr. 5 in Weißenfels während der Dienststunden
| Montag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mittwoch | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
oder nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel. Nr. 03443 370561 von jedermann eingesehen werden.
| Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen: | |
| • | Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ i. d. F. des Entwurfs vom Juni 2023 |
| • | Begründung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ i. d. F. des Entwurfs vom Juni 2023 |
Folgende umweltbezogenen Informationen und wesentliche vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar und werden als Ergänzung mitveröffentlicht:
1. Umweltbericht
Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes vom Juni 2023 mit Informationen über die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Bevölkerung und menschliche Gesundheit, Sachgüter/kulturelles Erbe und den Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung sowie zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen und deren Überwachung
2. Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
| - | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 02.06.2023, 19.06.2023, 21.06.2023 |
| - | Burgenlandkreis vom 28.06.2023 |
| - | Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 22.06.2023 |
| - | Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 15.06.2023 |
| - | Landeszentrum Wald vom 30.05.2023 |
Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an: stadtplanung@weissenfels.de
oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 42 „Anbindung B 176 Roßbach“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weißenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Weißenfels, 06.09.2023