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Weißenfelser Amtsblatt – Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels
Ausgabe 9/2026
Nichtamtlicher Teil
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Verbrennen von Gartenabfällen im Oktober in Teilen des Burgenlandkreises möglich

Das Umweltamt des Burgenlandkreises informiert, dass es im Oktober 2026 in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt ist, pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Dabei sind sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten.

Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen dabei jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden. Das Verbrennen an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen (Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober 2026 und Reformationstag am 31. Oktober 2026) ist dagegen nicht zulässig. Mitarbeiter des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden. In den vergangenen Jahren wurde vor allem die Nichteinhaltung der Verbrennungszeiten am Wochenende und die Nichtbeachtung der Witterungsverhältnisse festgestellt. Beachtet werden sollte außerdem, dass kleine Tiere wie Igel, Mäuse, Vögel und Insekten gern Haufen mit Gartenabfällen als Unterschlupf nutzen. Deshalb sollten die Gartenabfälle vor dem Verbrennen umgeschichtet werden.

Das Umweltamt des Burgenlandkreises empfiehlt jedoch dringend, pflanzliche Abfälle auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren oder in den 18 lokalen Annahmestellen des Burgenlandkreises abzugeben, statt sie zu verbrennen. So kann nicht nur Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden werden, was sich auf eine bessere Luftqualität auswirkt. Pflanzliche Abfälle können zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet und im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt werden.

Folgende Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR (AW SAS – AöR) bzw. ihrer Partner stehen für die Entsorgung zur Verfügung:

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die Wertstoffhöfe in Naumburg, Weißenfels und Zeitz (ganzjährig),

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das Kompostwerk Weißenfels und der Kompostplatz Nißma (ganzjährig),

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zehn saisonale Annahmestellen in Freyburg, Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Kleinhelmsdorf, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Saubach und Teuchern für Grün- und Astschnitt.

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GHB Roßleben, USUM Steigra und LAV Kulkewitz (ganzjährig) für Grün- und Astschnitt.

Private Anlieferer mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenlandkreis können eine Menge von maximal einem Kubikmeter pro Anlieferung gebührenfrei abgeben. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind im aktuellen Abfallratgeber sowie online unter: www.awsas.de nachzulesen.

Im Burgenlandkreis können Bürgerinnen und Bürger ihren Grün- und Astschnitt auch bequem über die Biotonne im praktischen 14-täglichen Rhythmus direkt vom eigenen Grundstück aus entsorgen. Neben der regulären Biotonne gibt es die Möglichkeit, eine zusätzliche Tonne zu beantragen. Wer mehr Platz für die Bioabfälle benötigt, kann diesen Service gegen eine moderate Gebühr nutzen und erspart sich in der Regel den Weg zu den Annahmestellen.

Die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises, eine interaktive Übersichtskarte, wo das Verbrennen erlaubt beziehungsweise verboten ist, sowie weitergehende Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen können über die Homepage des Burgenlandkreises abgerufen werden: https://www.burgenlandkreis.de/de/abfallbeseitigung.html.

Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden kann via Smartphone die mobile Internetseite http://umweltradar.blk.de genutzt werden. Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt per E-Mail an umweltamt@blk.de oder telefonisch unter 03443/372241 ist möglich.