Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf in seiner Sitzung am 30. November 2023 nachstehende Satzung:
Die Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Wermsdorf mit Ortsteilen (Fremdenverkehrsabgabe) in der Fassung vom 03.11.2008, bekannt gemacht im "Heimatboten" Nr. 11 vom 18. November 2008, wird aufgehoben.
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Wermsdorf mit Ortsteilen (Fremdenverkehrsabgabe) vom 03. November 2008 tritt nach ihrer Bekanntmachung zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Wermsdorf, 01.12.2023