Der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf hat mit Beschluss Nummer 76/12/24 am 12.12.2024 den verkürzten Jahresabschluss 2017 gemäß § 88 SächsGemO festgestellt.
Vor Feststellung des verkürzten Jahresabschlusses erfolgte eine örtliche Prüfung gemäß § 103 ff SächsGemO. Mit Datum vom 29.11.2024 wurde vom örtlichen Prüfer ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt.
Der verkürzte Jahresabschluss und der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 liegen entsprechend § 88 c SächsGemO ab dem 27.01.2025 im Gemeindeamt Wermsdorf - Kämmerei - öffentlich aus.