(gültig ab: 01.01.2025)
Der Abwasserzweckverband „Oberes Döllnitztal“ (AZV) erhebt seit 01.10.2018 gemäß den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutzwasser der Einrichtung 2 (AEB-SW) für den Anschluss an und die Benutzung der öffentlichen Schmutzwasseranlagen der Einrichtungen 2 folgende Preise, die nach Gebührenkalkulation – Beschluss 12/2024 vom 16.12.2024 i Punkt 3 wie folgt geändert werden:
| 1. | Baukostenzuschuss |
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| Der Baukostenzuschuss beträgt brutto € 4.000,00 je angeschlossenem bzw. je anschließbarem Grundstück. |
| 2. | Hausanschlusskosten |
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| Die Kosten für die Herstellung der weiteren, vorläufigen oder vorübergehenden Anschlusskanäle sowie für die Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Anschlusskanäle werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet. |
| 3. | Schmutzwasserentgelt: | netto | brutto |
| 3.1 | Der Grundpreis beträgt | ||
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| für eine Wohn- oder Gewerbeeinheit (<= 600 m³ Wasserverbrauch/a) | 8,32 € /Monat | 9,90 €/Monat |
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| für eine Wohn- oder Gewerbeeinheit (>= 600 m³ Wasserverbrauch/a) | 83,20 € /Monat | 99,00 €/Monat |
3.2 | Der Arbeitspreis beträgt | 4,60 €/m³ | 5,47 €/m³ |
| 4. | Mahnkosten: | |
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| Mahnung | 8,00 € |
Mügeln, 16.12.2024