Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. August 2021 wird hiermit der Bescheid über Gewerbesteuer Festsetzung 2023 der Gemeindeverwaltung Wermsdorf vom 25.11.2024 mit dem Kassenzeichen: 110209-50200-001 an Robert Pendarvis öffentlich zugestellt.
Die letzte bekannte Anschrift lautet: Am Mühlgraben 1, 04779 Wermsdorf OT Mahlis.
Zustellungsversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben.
Der Gewerbesteuerbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Satz 3 VwZG).
Der o. g. Gewerbesteuerbescheid kann nur durch den Steuerpflichtigen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder eine von ihm bevollmächtigte Person gegen Vorlage einer Vollmacht in der Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Altes Jagdschloß 1, Zimmer 9, 04779 Wermsdorf, während der Öffnungszeiten
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung eingesehen/abgeholt werden.