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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Erhebung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Verzögerung bei der Bereitstellung der programmtechnischen Voraussetzungen für die Durchführung von Neuveranlagungen, Nachveranlagungen und Aufhebungen des Grundsteuermessbetrages auf den Stichtag 01.01.

Die Gemeinde Wermsdorf wurde vom Finanzamt Oschatz informiert, dass auf den Stichtag 01.01.2026 noch keine Festsetzungen von Grundsteuermessbeträgen (als Grundlagenbescheid für die Grundsteuerbescheide der Gemeinde) vorgenommen werden können. D. h., dass aktuell auch noch keine Neuveranlagungen des Grundsteuermessbetrags infolge einer Zurechnungsfortschreibung, Aufhebung des Grundsteuermessbetrags infolge einer Aufhebung des Grundsteuerwerts wegen Wegfalls der wirtschaftlichen Einheit bzw. wegen Eintritts einer vollständigen Steuerbefreiung möglich sind.

An der Bereitstellung der entsprechenden IT-Unterstützung wird mit Hochdruck gearbeitet. Selbst wenn die benötigten Programme demnächst zur Verfügung stehen werden, können viele der beschriebenen Fälle nicht mehr rechtzeitig vor der ersten Fälligkeit der Grundsteuer am 15.02.2026 bearbeitet werden. Das kann insbesondere dazu führen, dass bisherige Eigentümer, die ab dem 1. Januar 2026 eigentlich nicht mehr grundsteuerpflichtig sind, weiterhin zur Grundsteuer herangezogen werden.

Das Finanzamt bedauert diese Umstände außerordentlich.

Die Gemeinde Wermsdorf bittet um Beachtung.