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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 10/2025
Mitteilungen/Informationen
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Das Bauamt informiert

Verkaufsobjekte in Wermsdorf und Umgebung

Bebautes Grundstück in Liptitz

Lage:

04779 Wermsdorf/OT Liptitz, Friedensstr. 1/1a

Gemarkung:

Liptitz

Flurstücksnummer:

50/2 und 50/1

Grundstücksgröße:

855 m²

(385 m² Fl.-Nr. 50/2 und 497 m² Fl.-Nr. 50/1)

Eigentümer:

Gemeinde Wermsdorf

Kaufpreis:

nach Angebot,

Mindestgebot 61.000,00 €

Objektbeschreibung:

Das Objekt befindet sich fast mittig der Ortslage Liptitz, in einer ruhigen Wohngegend und ist ortsüblich erschlossen.

Das Doppelhaus wurde 1936 gebaut und 1995 modernisiert. Dabei wurde die Fassade, die Dacheindeckung, sowie Fenster und Türen erneuert. Außerdem erfolgten zeitgleich Neuinstallationen im Bereich Heizung, Sanitär und Elektro.

Die Nutz-/Wohnfläche beträgt insgesamt 152,3 m², verteilt auf 2 Doppelhaushälften mit je 2 Ebenen. Zu beiden Haushälften gehört je eine Garage mit Zufahrt von der Straße aus.

Aktuell ist die kleinere Haushälfte (72,2 m² Wohnfläche), befindlich auf Fl.-Nr. 50/2 der Gemarkung Liptitz, vermietet. Der Mietvertrag besteht ungekündigt und ist vom Käufer zu übernehmen.

Das Objekt ist ausgestattet mit einer Flüssiggasheizung mit Warmwasserbereitung. Die Gastherme befindet sich jeweils in der Küche jeder Doppelhaushälfte, wobei sie teilweise reparaturbedürftig ist. Der Flüssiggastank ist im hinteren Teil des Fl.-Nr. 50/1 verbaut. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem, mit Abwasseranschluss an die öffentliche Kanalisation.

Das zugehörige Verkehrswertgutachten ist einsehbar auf unserer Homepage, Rubrik Bauen & Wirtschaft / Grundstücksmarkt.

Besichtigungstermine können auf Wunsch telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Diese werden gemeinsam mit anderen Interessenten stattfinden.

Haben Sie Interesse an einem Objekt, dann reichen Sie Ihr Kaufangebot inkl. Ihrer persönlichen Daten und Informationen zur geplanten Nutzung bitte bis zum 15.12.2025 in einem verschlossenen Umschlag in der Gemeindeverwaltung ein.

Kontakt für Kaufangebote oder Besichtigungstermine:

Gemeinde Wermsdorf - Sachgebiet Liegenschaften

Altes Jagdschloß 1

04779 Wermsdorf

Tel.: 034364 / 81136, Fax: 034364 / 81131

E-Mail: schneider@wermsdorf.de

Informationen zum Verfahren bei Verkauf von Objekten

Sämtliche Angaben in den Exposés der Gemeinde Wermsdorf sind unverbindlich. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei jeweiligem Redaktionsschluss vorliegendem Sachstand recherchiert. Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie nachträglichen Änderung. Eine Haftung der Gemeinde Wermsdorf in Bezug auf die Angaben in Exposés ist ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.

Die Gemeinde Wermsdorf fordert mit seinen Ausschreibungen die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Kaufangebotes auf. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insofern behält sich die Gemeinde Wermsdorf die Entscheidung vor: wann ein Objekt an welchen Bieter zu welchen Konditionen veräußert wird, gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen, jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen, Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und bis zum notariellen Abschluss des Kaufvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu veräußern. Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden.

Die Besichtigung der Objekte kann von öffentlichen Straßen oder Wegen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein ungenehmigtes Betreten der Ausschreibungsobjekte nicht gestattet ist.

Der Verkauf der Flächen erfolgt jeweils provisionsfrei direkt von der Gemeinde Wermsdorf. Für Verkäufe, die aufgrund einer Eigeninitiative eines Maklers geschehen, besteht kein Provisionsanspruch gegenüber der Gemeinde Wermsdorf. Die Herausgabe und Versendung von Exposé stellt keinen Maklerauftrag dar. Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten trägt –sofern nichts anderes im Kaufvertrag vereinbart wird – der Käufer. Dies betrifft insbesondere Vermessungskosten, Notarkosten, Grundbuchkosten, Gebühren und Steuern. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. Die Gemeinde Wermsdorf wird über die Bieter und Erwerber sowie deren Gebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.