Der Bundestag hat beschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen. Ab Januar 2024 kann der Pass nicht mehr beantragt werden.
Bisher konnten Eltern für ihre Kinder noch drei verschiedene Ausweisarten beantragen: einen Personalausweis, einen Kinderreisepass oder einen normalen Reisepass. Doch ab dem 1. Januar 2024 soll sich das ändern: Dann sollen nur noch Personalausweis und Reisepass zur Auswahl stehen. Das hat der Bundestag am 07.07.2023 beschlossen.
Doch was unterscheidet einen Kinderreisepass eigentlich von einem normalen Reisepass? Der Kinderreisepass, der für Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden konnte, kostet derzeit 13 Euro und ist nur ein Jahr gültig, ein Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 Euro und kann sechs Jahre lang genutzt werden. Ein weiterer Nachteil des Kinderreisepasses: Er enthält keinen Chip. Laut Innenministerium kann es deshalb bei Reisen zu Einschränkungen kommen. Es gebe immer mehr Länder, die den Kinderreisepass nicht anerkennen und für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind verlangen.
Wegen all dieser Nachteile soll nun eine einheitliche Lösung her: Ab dem 1. Januar 2024 benötigen Kinder für eine Reise ins Ausland einen Personalausweis oder einen Reisepass – genau wie ihre Eltern.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören reicht ein Personalausweis (Kosten für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro) aus. Genaue Informationen zu jedem Reiseland gibt es unter https://www.auswaertiges-amt.de/
WICHTIG: Kinderreisepässe wurden in der Regel am gleichen Tag ausgestellt. Im Gegensatz dazu haben Sie beim Personalausweis eine Herstellungszeit von 3 Wochen, beim Reisepass sogar von 6 Wochen. Dies ist bei der Planung der Reise und der Beantragung der Dokumente zwingend zu beachten!
Was müssen Eltern beim Bild für den Reisepass beachten?
Der elektronische Reisepass für Kinder ist maximal sechs Jahre lang gültig. In diesen sechs Jahren verändern sich Kinder meist stark im Aussehen. Was gilt es also beim Passbild zu beachten? Die Antwort liefert das Ministerium liefert das Bundesinnenministerium auf seiner Website: „Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.“
Sprich: Unterscheiden sich Bild und tatsächliches Aussehen zu stark, muss vorzeitig ein neues Dokument beantragt werden.
Aktuell können in unserer Behörde nur noch gültige Kinderreisepässe um ein weiteres Jahr verlängert werden. Kontrollieren Sie daher jetzt die Gültigkeit Ihrer Kinderreisepässe und vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Verlängerung.