Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Absatz 4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf in seiner Sitzung am 24.10.2024 folgende Satzung beschlossen:
Die Gemeinde Wermsdorf erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
| Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: | |||
| 1. | Für die Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf der Steuermessbeträge | 200 v.H. |
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| b) | für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge | 340 v.H. |
| 2. | Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge | 390 v.H. | |
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen vom 27.10.2016 außer Kraft.
ausgefertigt Wermsdorf, den 25.10.2024