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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -

Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Absatz 4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf in seiner Sitzung am 24.10.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Wermsdorf erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

1.

Für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf der Steuermessbeträge

200 v.H.

b)

für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge

340 v.H.

2.

Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge

390 v.H.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen vom 27.10.2016 außer Kraft.

ausgefertigt Wermsdorf, den 25.10.2024

Matthias Müller
Bürgermeister