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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Satzung zur Änderung der Satzung zum Betreiben von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Wermsdorf (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen)

Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf am 24.10.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

In § 1 (2) der Satzung zum Betreiben von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Wermsdorf wird folgender Punkt gestrichen:

- Kindertagesstätte „Döllnitzküken“ Liptitz

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

ausgefertigt: Wermsdorf, den 25.10.2024

Matthias Müller
Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):

Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.