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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2023
Mitteilungen/Informationen
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Herbstzeit ist Rückschnittzeit - Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen an Straßen und Gehwegen

Wenn Pflanzen und Gehölze oder Teile von diesen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, hat der Grundstückseigentümer diese zu entfernen, mindestens jedoch das Lichtraumprofil herzustellen. Gemäß § 27 Abs. 2 S. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) sind Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen so anzupflanzen und zu unterhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Bitte prüfen Sie, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Verkehrszeichen zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Schneiden Sie bitte Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können. Sträucher und Anpflanzungen im Bereich von Kurven und Kreuzungen sind möglichst niedrig zu halten, um Sichtbehinderungen auszuschließen.

Das erforderliche Lichtraumprofil sollte von allen Grundstückseigentümern überprüft und eingehalten werden. Dies beträgt in der Regel eine Höhe von 2,50 m über Geh- und Radwegen und 4,50 m an Straßen und Wegen. Bei Anpflanzung von Hecken und Sträucher an Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen sollte ein Mindestabstand von 0,75 m zum Straßenbereich eingehalten werden.

In den kommenden Wochen werden Kontrollen zur Einhaltung des Sächsischen Straßengesetzes durchgeführt. Grundstückseigentümer, bei welchen der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, werden aufgefordert, diesen zu beseitigen. Im Falle der Nichterfüllung kann gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer ein kostenpflichtiger Ordnungsbescheid zum Zwecke der Durchsetzung des SächsStrG erlassen werden.

Helfen Sie uns im Interesse aller, mögliche Gefahrenquellen im Ansatz zu erkennen und zu beseitigen.

Der dabei anfallende Baum- und Heckenschnitt ist der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Die Öffnungszeiten der Annahmestelle in Wermsdorf/Fasanenholz und der Kompostieranlage Rechau-Zöschau finden Sie im Abfallkalender.

Ordnungsamt