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Collm-Bote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Wermsdorf mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2024
Mitteilungen/Informationen
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Informationen aus der Kämmerei zur Grundsteuer 2025

Ab dem 01.01.2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft.

Bis 31.12.2024 gelten die auf bisherigem Recht basierenden Einheitswerte, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide. Diese werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur noch auf Basis neuer Grundsteuerbescheide entsprechend der Grundsteuerreform erhoben.

Wir möchten Sie als Steuerpflichtige/Steuerpflichtigen bitten, erst nach Erhalt des Grundsteuerbescheides 2025 die darin ausgewiesenen neuen Grundsteuerbeträge zu den Fälligkeiten zu überweisen.

Liegt eine Einzugsermächtigung in der Gemeindeverwaltung Wermsdorf vor, werden die jeweiligen Beträge zu den genannten Fälligkeiten abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass ein bei Ihrer Hausbank eventuell eingerichteter Dauerauftrag entsprechend zu ändern ist.

Kämmerei
Sachgebiet Steuern